Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 46

ches Interesse der EU, und da fahren wir drüber. – Ist das so oder nicht? Diese Erklärung hätte ich von Ihnen, Herr Bundesminister, gerne in einer Form, daß auch ich sie verstehe als jemand, der nicht für sich in Anspruch nimmt, so intelligent zu sein wie der Kollege Smolle, daß auch ich, der Durchschnittsintelligenzler der österreichischen Bevölkerung, das versteht.

Wenn es – mein letzter Satz, meine Damen und Herren ... (Abg. Rosemarie Bauer: Ich begreife das, Herr Kollege!) Frau Kollegin Bauer! Sie haben sich damit nicht auseinandergesetzt. Begreifen würden Sie es ja, aber Sie setzen sich damit nicht auseinander. (Abg. Rosemarie Bauer: Ich begreife das, ohne daß ich mich damit auseinandersetze!) Sie wollen nicht wissen, wie die EU über uns drüberfährt! Sie wollen es einfach nicht wissen! Sie wollen nicht wissen, wie Sie in Ihren Rechten beschnitten werden. Aber ich will es wissen, Frau Kollegin Bauer! (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Letzter Satz, Herr Bundesminister ... (Abg. Rosemarie Bauer: Ich verstehe, was "im öffentlichen Interesse" heißt!) Kollegin Bauer, hören Sie sich das noch an!

Letzter Satz: Nach Abs. 1 sind die zu Verpflichtenden vor der Anordnung von Maßnahmen, wenn es um dringende Fälle geht, nicht einmal anzuhören! Sie haben nicht einmal das Anhörungsrecht, wenn es um EU-Anliegen geht! – So schaut es aus! Das ist der Inhalt dieser Wasserrechtsgesetz-Novelle. Und es ist äußerst bedenklich, daß die Alarmglocken der Regierungsparteien noch nicht läuten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.04

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Wasserrechtsgesetzes beinhaltet eine Reihe von guten, von richtigen Punkten – meine Vorredner haben auf die meisten schon hingewiesen –: Sie enthält das Ordnungsinstrumentarium für die Wasserwirtschaft, um den Grundsatz zu erfüllen, das Wasser vor den Menschen zu schützen, aber auch umgekehrt, den Menschen vor dem Wasser zu schützen, die Verbände und Genossenschaften sind im Wasserrecht klar geregelt, es sind die Strafbestimmungen neu geregelt, es ist die Straffung dieser Bestimmungen geregelt – wobei zu hoffen ist, daß die Wasserrechtsbehörde auch diese Bestimmungen konsequent anwenden wird.

Weiters ist darin die schon erwähnte Typengenehmigung, also die Sicherstellung, daß Anlagen wirklich dem Stand der Technik entsprechen, enthalten, es sind die Fristen für den Anschluß der noch nicht angeschlossenen Bereiche und Gemeinden an die Kanalisationsanlagen geregelt, und es ist auch eine Verbesserung im Lebensmittelgesetz, eine Verbesserung in bezug auf die Information der Bürger über die Trinkwasserqualität darin enthalten, mit dem schon zitierten dreijährigen Bericht des Bundeskanzlers. Die Menschen sollen über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers informiert werden, und zwar jedenfalls dann zwingend, wenn mindestens 5 000 Personen versorgt werden.

Das, Herr Minister, ist genau der Punkt, aufgrund dessen ich diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes als eine "Novelle light" bezeichne. Warum? – Die Konsumenten, die über die Versorgungsunternehmungen versorgt werden, wurden auch bisher schon von den Verantwortlichen in den Gemeinden und in den Verbänden informiert. Sie haben diese Information auch eingefordert, und zwar vor allem dann, wenn sich die Brunnen in einem verordneten Sanierungsgebiet befinden, wie dies in den Gemeinden des ersten österreichischen Sanierungsgebietes, Machland-West im Mühlviertel, in Oberösterreich, der Fall ist. Und das ist ein Beispiel von vielen in Österreich.

Seit 1996, Herr Bundesminister, ist dieses Sanierungsgebiet verordnet. Das heißt, daß dort Maßnahmen zur Schwellenwertunterschreitung bei Nitratwerten von 45 Milligramm und bei den Pestiziden von 0,1 Mikrogramm gesetzt werden sollten. Dieser Wasserversorger, von dem ich hier rede, ist der Wasserverband Mühlviertel. Er versorgt 44 Gemeinden und 50 000 Einwohner.


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