Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 95

Ich möchte dabei nur hervorstreichen, daß diese Lösung, die wir gefunden haben, nicht von selbst gekommen ist, sondern letztlich nur im Rahmen der Diskussion, die von der Sozialdemokratischen Partei forciert wurde, erzielt werden konnte. Es ist ein Konsens erreicht worden, aber es hat im Vorfeld dieser Diskussion – das möchte ich hier hervorstreichen – seitens der Wirtschaft vehemente Einwendungen dagegen gegeben.

Ich sage das deshalb, weil wir gestern über notwendige Verbesserungen – Öffentlichkeit, Publizität beim Aktienrückerwerb – gesprochen haben. Dabei ist es nicht gelungen, mehr Publizität durchzusetzen. Das ist zwar nicht 1 : 1 vergleichbar, aber es geht hier darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für Anwender nützlich und sinnvoll sind, die aber von der Wirtschaft ebenfalls bekämpft wurden.

Beim vorliegenden Antrag ist eine gute Lösung letztlich geglückt; gestern ist es nicht geglückt. Beim Thema Aktienrückerwerb, das unter dem nächsten Tagesordnungspunkt diskutiert wird, sollte es wieder gelingen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Es wird kein Schlußwort seitens der Frau Berichterstatterin gewünscht.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2064 der Beilagen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit, daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

13. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Übernahmegesetz geändert wird (2067 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Es sind dazu nur drei Redner gemeldet, wir werden daher gleich wieder eine Abstimmung haben; ich möchte nur darauf hinweisen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Erstredner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.26

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Justizminister! Hohes Haus! Noch selten zuvor hat es eine derart rasche und übereilte Änderung eines Gesetzes gegeben, das ja erst 1998 hier im Hohen Hause beschlossen wurde, wie eben die vorliegende Änderung des Übernahmegesetzes. Nebenbei bemerkt: Die FPÖ war ja damals die einzige


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