Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 96

Partei, die dagegen gestimmt hat, und zwar auch damals in den Expertengesprächen. An diesen Expertengesprächen hat ja, glaube ich, auch Herr Kollege Barmüller teilgenommen.

Die Ausführungen von Professor Doralt waren damals offensichtlich nicht in allen Punkten ganz richtig, denn aus seiner Hand stammt ja dieses Gesetz. Wir haben damals schon darauf hingewiesen, daß das eine oder andere gesetzwidrig sein könnte, und die Lehre hat uns ja jetzt recht gegeben, wenngleich wir diesen Punkt nicht herausgegriffen haben. So überheblich, das zu behaupten, möchte ich sicherlich nicht sein.

Wir werden dieser Novelle beitreten, das ist überhaupt keine Frage, weil wir für eine Klarstellung der Kompetenzen und für eine Klarstellung des Rechtsmittelzuges sind. Die Übernahmekommission hat ja zwei Kompetenzen: einerseits im Verwaltungsweg nach dem AVG zu entscheiden und andererseits als Strafbehörde.

Wenn sie als Strafbehörde mit einem Straferkenntnis vorgeht, dann ist jetzt ganz klar, daß es dagegen die Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat gibt. Wenn es um Verwaltungssachen geht, dann gibt es nur die VfGH-Beschwerde, weil die Übernahmekommission eine sogenannte Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag ist, wie Kollege Barmüller wahrscheinlich bestätigen wird. Wir waren ja Kollegen, zumindest 1985, als ich zuletzt Rechtsanwaltswärter war. Seit damals bin ich eingetragen in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter. 1985 waren wir jedenfalls noch Kollegen. (Abg. Mag. Barmüller – ein Stenographisches Protokoll in die Höhe haltend –: Es ist kein Verlust, wenn Sie ...!)

Herr Kollege! Darf ich noch folgendes sagen: Ich glaube, ... (Abg. Mag. Barmüller: Krüger, immer bei der Wahrheit bleiben! Das Protokoll!) – Ja, du wirst jetzt viel Zeit zum Nachdenken haben. (Rufe bei den Freiheitlichen – in Richtung des Abg. Barmüller –: "Wabl!")

Meine Damen und Herren! Ich glaube dennoch, daß diese Novelle nicht ausreichend sein wird, und zwar deshalb nicht, weil wir damit neuerlich eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag geschaffen haben. Wir alle kennen ja das vielzitierte Telekom-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der den Gesetzgeber kritisiert und sagt, es kann nicht zulässig sein, in so weitgehenden Bereichen immer wieder Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag einzurichten, gegen deren Entscheidung es ja ausschließlich die Verfassungsgerichtshofsbeschwerde und nicht die Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde gibt. In der Verfassungsgerichtshofsbeschwerde können eben nur Verfassungswidrigkeiten geltend gemacht werden und nicht Verletzungen des einfachen Gesetzes. – Ich glaube, das hätte auch beseitigt gehört.

Insofern ist auch im Bericht die Bezugnahme auf das Regionalradiogesetz – richtig heißt es Privatradiogesetz – unzutreffend, weil wir für den Bereich des Privatradiogesetzes ja die Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde eingeführt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.29

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Drei Bemerkungen, meine Damen und Herren, aus der Sicht eines Wirtschaftssprechers.

Erstens: Wir stimmen der Vorlage zu.

Zweitens: Ich weiß nicht, ob es sehr klug ist, wenn Kollege Krüger hier seinen Standesdünkel als Rechtsanwalt gegenüber jemandem ausdrückt, der noch keine Rechtsanwaltsprüfung hat. Ich halte das für ziemlich unerträglich. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Drittens: Kollege Krüger hat sich gestern in einer ähnlichen Debatte über die Frage des Rückkaufs eigener Aktien geäußert und die Stock options in Frage gestellt. Daher melde ich mich als Wirtschaftssprecher zu Wort: Ich halte das für eine falsche und unhaltbare Position.


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