Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 97

Ganz im Gegenteil: Unternehmertum und der Beruf des Managers wachsen immer mehr zusammen. Gerade Stock options sind das, was Unternehmertum und Management mehr und mehr in ein Boot bringt, und wer ein bißchen modern denkt, wird verstehen, daß die alten Grenzen verschwimmen. Es kann also diese Äußerung des Herrn Krüger von gestern nicht so stehen bleiben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.30

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich darüber, daß Herr Kollege Krüger in den letzten Minuten vom Kontraredner doch noch zum Proredner geworden ist. Daran sieht man, daß auch Pausengespräche durchaus Sinn machen können.

Worum geht es bei dieser Novelle? – Eigentlich geht es um ganz wenig. Im § 35 Abs. 4 des Übernahmegesetzes ist ein Instanzenzug in Strafverfahren wegen Übertretungen des Gesetzes an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Bundesministerium für Finanzen vorgesehen.

Nun ist aber die Übernahmekommission, wie schon gesagt, eine Behörde nach Artikel 133 Abs. 4 B-VG, der auch Richter angehören, und für solche Behörden ist ein Instanzenzug über Verwaltungseinrichtungen allein nicht ausreichend. Experten sehen darin eine Verfassungswidrigkeit, und um diese Bedenken zu zerstreuen und weil man Strafverfahren nicht mit Verfassungswidrigkeit bedrohen möchte, soll dieser Abs. 4 nunmehr gestrichen werden, obwohl derzeit kein Anlaßfall vorhanden ist.

Eigentlich gibt es dazu nichts anderes zu sagen, als diesem Anliegen beizutreten und dieses Anliegen zu unterstützen. Dies hätte auch, wie seinerzeit vorgesehen, gestern im Zusammenhang mit dem Aktiengesetz miterledigt werden sollen und miterledigt werden können. (Abg. Dr. Fekter: Ganz richtig, das wäre gescheiter gewesen!)

Einen Satz muß ich aber jetzt noch sagen: Wenn schon debattiert wird, dann hätte ich mir im Interesse der Zeitökonomie und auch im Interesse der Kollegenschaft wirklich gewünscht, daß bei der Erstellung der Tagesordnung ein bißchen mehr sachliches Gespür aufgebracht worden wäre. – Ich danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Ganz richtig!)

14.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es liegt auch kein Wunsch auf ein Schlußwort der Frau Berichterstatterin vor.

Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2067 der Beilagen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt einhellig. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

So Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies erfolgt stimmeneinhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.


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