Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 191

in dem wir für korrekte Mieten eintreten. Der große blaue Balken betrifft die Wohnungen in Wien, die unter das Mietrechtsgesetz fallen.

Wir treten zum Beispiel gegen befristete Mietverträge ein. Wir haben es in diesem Bereich mit überhöhten Mieten und überhöhten Betriebskosten zu tun. Die Mietervereinigung erstreitet allein hinsichtlich illegal verrechneter Beträge jährlich 40 Millionen Schilling in diesem Segment zurück. Daher besteht hinsichtlich des Mietrechtsgesetzes unserer Ansicht nach Handlungsbedarf.

Wir wollen nicht wieder irgendwelche rigiden Obergrenzen einführen. Aber zwischen rigiden Obergrenzen und freiem Markt ist ein großer Spielraum, daher stellen wir die Forderung, den Richtwert mit einer maximalen Zuschlagsbegrenzung einzuführen, damit die Mieterinnen und Mieter wissen, ob das, was sie an Miete zu bezahlen haben, in Ordnung ist.

Das gilt nicht nur für den gemeinnützigen Wohnungsbereich, sondern auch für das Segment des privaten Althauses. Zu diesem Bereich habe ich von Ihnen nichts gehört! Ich kenne keine Forderungen nach Absenkung der Mieten im privaten Althausbereich! Da zahlen die Mieter oft 100 S. (Abg. Mag. Firlinger: Sie zahlen auch Einkommensteuer, bei den Genossenschaften hingegen nicht!) Da gibt es keine einzige Forderung nach Absenkung. Ganz im Gegenteil: In diesem Bereich sind Sie für den freien Markt. Dazu sage ich Ihnen: Gerade bei den wohnpolitischen Themen gilt für uns, daß der Markt den Menschen zu dienen hat – und nicht umgekehrt.

Ich möchte noch zwei Punkte anschneiden. Meiner Ansicht nach stellt die Novellierung auch hinsichtlich der Maklerprovisionen keinen großen Wurf dar. 50 000 Mietverträge werden im Schnitt pro Jahr abgeschlossen. Wir haben europaweit die höchsten Maklerprovisionen mit durchschnittlich fast 30 000 S. Ein Wohnungswechsel ist mit hohen Kosten verbunden, und die Maklerprovision hat daran einen extrem großen Anteil.

Dazu ein Beispiel: In Frankreich sind für die Leistung eines Maklers durchschnittlich 4 300 S zu bezahlen, in Schweden sind es 1 800 S. In Österreich muß jedoch, wie gesagt, teilweise zehnmal soviel bezahlt werden. In diesem Bereich sitzen nur Ihre Lobbyisten, und ich kenne keine Forderung von Ihnen, die da lautet, daß endlich geringere Maklerprovisionen für die Mieter in Österreich anfallen sollten. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist das aber ein sehr wesentliches Anliegen.

Abschließend möchte ich noch auf jenen Entschließungsantrag eingehen, der heute dazu eingebracht wird. Auch ich meine, daß es auf die Formulierung der Gesetze ankommt, weil man sein Recht nur dann durchsetzen kann, wenn es auch gelingt, die legistische Qualität – in diesem Fall des Mietrechtes – zu verbessern. Diesbezüglich hat es viele ambitionierte Versuche gegeben, und ich meine, wir sollten diese Versuche nicht aufgeben.

Ich freue mich ganz besonders, daß wir auch formuliert haben, daß es nicht darum geht, Schutzbestimmungen zu streichen, damit das Gesetz kürzer ist. Damit ist es nämlich noch nicht besser. Wir haben vielmehr in diesem Entschließungsantrag festgehalten, daß es um die Verbesserung der legistischen Qualität des Mietrechtsgesetzes geht, vor allem aber auch darum, die elementaren wohnrechtlichen Schutzbestimmungen aufrechtzuerhalten. Meiner Auffassung nach sind diese noch auszubauen.

Das heißt: Wir SozialdemokratInnen sehen nicht nur ein Wohnsegment. Wir sagen auch nicht, daß die Mieten billiger werden. – Sie sind jedoch dafür, daß jeder zweite Mieter in Wien in Zukunft doppelt soviel zahlt wie jetzt. Dafür ist die Freiheitliche Partei verantwortlich. – Ich als Sozialdemokratin stelle mir bei meinem politischen Handeln immer die Frage: Wofür stehen wir? Für wen machen wir Gesetze? – Die Antwort ist für mich klar: im Interesse der Mieterinnen und Mieter Österreichs! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Blünegger: Wer ist denn in der Regierung?)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl gemeldet. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

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