Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 209

der Funktion des Betriebsleiters, Betriebsaufsehers und sonstiger verantwortlicher Personen, wir fordern, daß die Träger der Unfallversicherung eine Besichtigung im Bergbau beantragen können, und wir fordern weiters eine Verbesserung des Informationsflusses durch Automationsunterstützung.

Es soll weiters Vorsorge dafür getroffen werden, daß für den Fall einer Katastrophe im Bergbau ähnlich jener von Lassing alle notwendigen Einsatzmaßnahmen sichergestellt werden beziehungsweise der Einsatz verschiedener Rettungskräfte durch eine klare Kompetenzzuteilung bestmöglich aufeinander abgestimmt wird. Für einen solchen Fall ist die Einsatzleitung auch mit einem Notverordnungsrecht auszustatten.

Schließlich fordern wir: Es ist eine Ausbildungseinheit für das Unfalls- und Katastrophenmanagement im Bergbau und in bergbauähnlichen Bereichen zu schaffen.

Herr Bundesminister! Ich habe das schon im Ausschuß begründet und hoffe, daß Sie – ich wiederhole: unabhängig vom Abstimmungsergebnis! – an mehr Sicherheit im Bergbau mitwirken. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt, stehen daher mit in Verhandlung und werden auch abgestimmt werden.

Der in seinen Grundzügen vom Abg. Dr. Grollitsch vorgetragene Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl, Dipl.-Ing. Hofmann und Kollegen betreffend Erhöhung der Bergbausicherheit sowie der Effizienz der Vollziehung im Bereich des Bergbaues

zum Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 1170/A der Abgeordneten Tichy-Schreder, Dr. Kräuter, Dr. Grollitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG geändert wird (2075 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, zwecks Erhöhung der Bergbausicherheit und Erhöhung der Effizienz der Vollziehung im Bereich des Bergbaues umgehend eine Regierungsvorlage betreffend Änderung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), BGBl. I Nr. 38/1999, auszuarbeiten und dabei folgende entscheidende Punkte zu berücksichtigen:

1. Der Bergbauberechtigte hat alle erforderlichen Veranlassungen zu treffen, um einen auf jeden Bergbau zugeschnittenen Notfallplan auszuarbeiten, im untertägigen Bergbau Fluchtkammern vorzusehen und ist der Behörde für die Erfüllung der durch die bergrechtlichen Vorschriften und durch behördliche Verfügungen auferlegten Verpflichtungen verantwortlich.

2. Die Funktion des verantwortlichen Markscheiders ist von der anderer verantwortlicher Personen – Betriebsleiter, Betriebsaufseher, Leiter und/oder technischem Aufseher bei Tätigkeiten von Fremdunternehmen – strikt zu trennen.

3. Das Bergbaugebiet ist einmal im Jahr zu besichtigen. Wenn jedoch durch die Bergbautätigkeit besondere Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Personen bestehen, was insbesondere beim untertägigen Bergbau der Fall ist, hat die Behörde mindestens halbjährlich eine derartige Besichtigung vorzunehmen.

4. Die Träger der Unfallversicherung können bei den Montanbehörden die Vornahme einer Besichtigung beantragen, wenn sie Maßnahmen im Interesse eines wirksamen Schutzes von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer für erforderlich erachten. Solchen Besichtigungen ha


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