Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 32

dann, wenn Sie ausschließen können, daß es zu einer Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge kommt, können wir darüber reden, und dann wäre es auch eine Maßnahme, die durchaus sinnvoll wäre.

Meine Damen und Herren! Letzter Punkt. Ich habe mit Interesse in der "Wiener Zeitung" gelesen, daß Sie im Vorfeld dieser Debatte eine Kontroverse – es dürfte nicht die einzige gewesen sein – um die zwei Jahre Karenzgeld für Alleinerziehende gehabt haben. Die SPÖ war angeblich dafür, die ÖVP war angeblich dagegen. Ich kann ja nicht hineinschauen in Ihren tiefsten Koalitionshimmel. (Zwischenruf des Abg. Koppler.) Ich kann es mir vorstellen.

Aber ich möchte Sie schon darauf hinweisen: Die Möglichkeit, diese notwendigen zwei Jahre Karenz für Alleinerziehende zu schaffen, wollen wir Ihnen in dieser Plenardebatte geben. Wir werden daher einen Abänderungsantrag einbringen, mit dem diese zwei Jahre Karenz für Alleinerziehende ermöglicht werden sollen.

Das ist nicht alles, was wir in diesem Bereich zu fordern haben, aber ganz konkret geht es darum, daß die Alleinerziehenden diejenigen waren, die durch die Streichungen bei den Sparpaketen am negativsten betroffen waren und die laut Familienminister Bartenstein auch tatsächlich verloren haben, denen man das allerdings nicht zurückgeben kann, weil das einfach nicht geht.

Die Alleinerziehenden sollen nicht die DraufzahlerInnen sein, und deshalb bringe ich Ihnen folgenden Antrag zur Kenntnis:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde zur Regierungsvorlage (1768 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes 2000 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Karenzurlaubsgeldgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel 3 Karenzgeldgesetz

Ziffer 7 wird wie folgt geändert:

1. § 11 Abs. 2 Z 2 und 3 entfallen.

2. § 11 Abs. 2 Zi 2 lautet neu:

"§ 11 (2) Z 2. der das Kind betreuende Elternteil alleinstehend im Sinne von § 16 Abs. 1 ist."

*****

Jetzt habe ich diesen Abänderungsantrag auch noch verlesen und möchte dazu die Anmerkung machen: Vielleicht gelingt es uns in der nächsten Gesetzgebungsperiode, auch eine Reform der Verlesung von Initiativ- oder Abänderungsanträgen zu verabschieden. Das wäre ein immenser Schub, denn ich glaube, das Verlesen solcher Anträge, in denen im wesentlichen nur Ziffern vorkommen, ist kein großer Beitrag zur Transparenz, zur Durchschaubarkeit und zur besseren Verständlichkeit von Gesetzen. Wir haben andere Möglichkeiten, uns auszudrücken.

Darum, meine Damen und Herren SozialdemokratInnen, sage ich Ihnen noch einmal: Dieser Antrag beinhaltet die Möglichkeit für Alleinerziehende, zwei Jahre Karenz zu beanspruchen. Auch die Liberalen haben einen entsprechenden Antrag eingebracht. Sie haben die Möglichkeit, sich für beide Anträge, die unter einem abgestimmt werden, auszusprechen. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß! Die Koalition ist am Ende, weil die Wahlen kommen. Sie haben nichts mehr zu verlieren. Auf geht’s in die neuen Zeiten! Nutzen Sie diese Chance! Helfen Sie den Frauen! (Beifall bei den Grünen.)

10.08


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