Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In diesem Zusammenhang kennen wir zwei Wege: einerseits das normale Budgetprovisorium, das bis zur Hälfte der Finanzaufnahmen des Vorjahres vollzogen werden kann – das geht nicht ganz bis zur Mitte des Jahres –, andererseits das gesetzliche. Das Budgetprovisorium sieht vor, dass mit Zwölftelteilen des Voranschlages des Vorjahres vorgegangen werden kann, allerdings mit einer ganz wesentlichen Positionierung: dass auf jeden Fall die gesetzlichen Verpflichtungen bedeckt werden müssen, die in verschiedenen Bereichen höher sein können, als durch eine simple Zwölftelteilung des Voranschlages 1999 für die Bedeckung der gesetzlichen Verpflichtungen vorzusehen wäre.

Das sind Struktureffekte im öffentlichen Dienst, Pensionsanpassungen, die Pensionsdynamik, das Familienpaket, um nur einige wenige Dinge zu nennen. Das sind gesetzliche Verpflichtungen, die die Bundesregierung vorher eingegangen ist, sodass es notwendig ist, bei dieser Zwölftelregelung von diesen gesetzlichen Verpflichtungen auszugehen und die anderen Bereiche entsprechend zu kürzen.

In Anbetracht der Tatsache, dass kein Budget vorliegt, habe ich daher überhaupt keine andere Möglichkeit gehabt – darauf wurde bereits hingewiesen, und das ist auch von den Budgetfachleuten so gesehen worden –, als im Bereich der Ermessenskredite 20 Prozent einzusparen. Diese Vorgangsweise bietet aber selbstverständlich jedem Ressortminister die Möglichkeit, umzuschichten und in anderen Bereichen zu sparen, in anderen Bereichen der Ermessenskredite oder in anderen Bereichen seiner Verantwortlichkeit.

Ich gebe schon zu, dass das eine Notmaßnahme ist, wie auch ein Budgetprovisorium eine Notmaßnahme ist, und dass selbstverständlich strukturelle Maßnahmen ohne entsprechende Beschlüsse der Bundesregierung und des Parlaments von einem Finanzminister gar nicht gesetzt werden können, aber es entspricht meiner Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass nicht durch unkontrollierte Vorgangsweisen in den ersten Monaten des Jahres 2000 die Startphase für eine neue Bundesregierung – wer immer diese auch bilden wird – derart belastet ist, dass der Start in die neue Legislaturperiode massiv erschwert wird. Das entspricht meiner Verantwortung, und diese habe ich in diesem Zusammenhang auch wahrgenommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte abschließend sagen, dass ich diese provisorische Regelung als absolute Notwendigkeit sehe, dass ich als Finanzminister für jede strukturelle Veränderung, die seitens der Ressorts kommt, offen bin, dass mir aber bewusst ist, dass es selbstverständlich eine wichtige und große Aufgabe ist, unser Budgetziel zu erreichen. Der Betrag über dem zulässigen Defizit wird im Jahr 2000 bei etwa 20 Milliarden liegen, im Jahr 2003, wenn bis dahin nichts geschieht, keine Maßnahmen gesetzt werden, lässt es sich bis zu einem Betrag von 50 Milliarden hochrechnen, was aber nicht den Schluss zulässt, dass es sich dabei um ein so genanntes Budgetloch handelt, sondern ich gehe davon aus, dass dieser Betrag im Rahmen von Budgetverhandlungen einbringbar ist. In früheren Budgets, die ich in dieser meiner Funktion erstellt habe, ist es um andere Beträge gegangen, die sehr wohl durch politische Diskussionen und Maßnahmen hereingebracht werden konnten.

Ich gehe auch davon aus, dass die neue Bundesregierung jene strukturpolitischen Maßnahmen setzen wird – diese legen ja letztendlich auch die politischen Ziele fest, die diese neue Regierung zu erreichen beabsichtigt –, die ihren Niederschlag in den Budgets des Jahres 2000 und in den Folgebudgets finden werden. Und ich halte es für durchaus machbar, jenen Konsolidierungspfad, den wir selbst beschlossen haben, bis zum Jahr 2002 und darüber hinaus zu gehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundesminister für die Stellungnahme.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein. Alle Redezeiten in der Debatte sind mit 5 Minuten festgesetzt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite