Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 46

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Grund eines geringen Einkommens keine Steuern zu zahlen brauchen und daher auch keine unmittelbaren Vorteile aus der Steuerreform ziehen können, besondere Berücksichtigung gefunden.

Meine Damen und Herren! Im Detail sieht die Pensionsanpassung für das Jahr 2000 wie folgt aus. Die Inflationsrate für 1999 wird voraussichtlich 0,6 Prozent betragen, daher wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2000 im Verordnungswege mit 1,006, also 0,6 Prozent, festgesetzt. Dieser Vorgangsweise wurde im Hauptausschuss des Hohen Hauses bereits am 7. Dezember mit Mehrheit die Zustimmung erteilt.

Darüber hinaus sollen die Bezieherinnen und Bezieher niedrigerer Pensionen zusätzliche Zahlungen im folgenden Ausmaß erhalten. Zum einen sollen die Ausgleichszulagenrichtsätze mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 erhöht werden. Der Ehepaar-Richtsatz liegt in Zukunft bei 11 859 S, der Richtsatz für Einzelpersonen bei 8 312 S. Das entspricht jeweils einer Erhöhung um rund 2,46 Prozent und liegt daher bei weitem über der 0,6-Prozent-Regelung des allgemeinen Anpassungsfaktors aus der Entscheidung durch den Hauptausschuss. Zum anderen soll das Gesamtpensionseinkommen – das ist die Summe sämtlicher Pensionseinkünfte – ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 abgestuft erhöht werden.

Ich möchte ein paar Bemerkungen dazu machen – das wurde im Vorfeld auch im Ausschuss diskutiert –, dass es bei Gesamtpensionseinkommen in Höhe von bis zu 7 000 S zu Erhöhungen um rund 1,5 Prozent kommen wird. Zu dieser Gruppe müssen ein paar Bemerkungen gemacht werden.

Zum Ersten ist nachgewiesen und feststellbar, dass in dieser Gruppe überwiegend, nämlich zu rund 80 Prozent, die zwischenstaatlichen Teilleistungen stecken. Dazu nur noch einmal eine Detailzahl: 50 Prozent der zwischenstaatlichen Teilleistungen liegen unter 1 416 S pro Monat, weil die Hauptpensionsleistung aus einem anderen Land bezogen wird. Daher war es in dieser Gruppe besonders wichtig, einen einheitlichen Pensionsprozentsatz und nicht einen Fixbetrag anzuwenden. Wenn Personen mit einem geringen Pensionseinkommen sowohl auf Individual- als auch auf Haushaltsebene ausschließlich von diesem Einkommen leben, so gilt es, das bewährte Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung – nämlich der Ausgleichszulage – anzuwenden. Daher wurden die Richtsätze ebendieser Ausgleichszulage um 2,46 Prozent erhöht.

Bei Gesamtpensionseinkommen von über 7 000 S bis zu 8 000 S erhöht sich die Pension um Prozentsätze zwischen 1,5 und 2,5 Prozent, bei Gesamtpensionseinkommen über 8 000 S mit dem Sockelbetrag von 200 S, und bei Gesamtpensionseinkommen von über 8 750 S bis einschließlich 10 400 S erhöht sich die Pension im Ausmaß von weniger als 200 S, aber um mindestens 135 S. Gesamtpensionseinkommen über 10 400 S sind mit einem Sockelbetrag von 135 S zu erhöhen; das heißt, dass eine Pensionserhöhung im Ausmaß von 0,6 Prozent, mindestens jedoch im Ausmaß von 135 S gebührt.

Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen möchte ich auch zu den Debattenbeiträgen machen. Herr Abgeordneter Haupt, Sie haben kritisiert, dass der Datenaustausch zum Parlament nicht funktioniert hätte. Ich möchte an dieser Stelle richtig stellen, dass alle Klubs zeitgleich, direkt und aus erster Hand alle Informationen erhalten haben. Die Abgeordneten hier im Hohen Haus waren natürlich auch die Ersten, die mit den Detailberechnungen konfrontiert wurden. Hier wurden und werden die Detailberechnungen vorgelegt, weil es ja in diesem Hohen Haus darum geht, die Entschlüsse und Beschlüsse zu fassen.

Weil Herr Abgeordneter Haupt auf den Inflationsratenausgleich Bezug genommen hat, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass die Pensionserhöhung 1999 1,5 Prozent und mit der Einmalzahlung eigentlich 1,6 Prozent betragen hat. Wenn wir das mit in Erwägung ziehen, dann müssen wir feststellen, dass wir eine sehr faire und gerechte Maßnahme für die Pensionsanpassung 2000 zustande gebracht haben, gerade auch im Hinblick auf den Ausgleich und die Inflationsabgeltung. (Beifall bei der SPÖ.)


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