Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 48

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beträchtlicher Unterschied! Man hat dann gesagt, es werde auch zur Erhöhung um einen Sockelbetrag kommen. Das befürworte ich natürlich, denn es ist immer unsere Meinung gewesen, dass die niedrigen Pensionen mit Sockelbeträgen aufzufetten sind.

Jetzt aber ist es so herübergekommen, dass jeder Pensionist zusätzlich 200 S bekommen wird. So ist das aber nicht. Tatsächlich ist es so – und das haben Sie, Frau Bundesminister, jetzt ausführlich erklärt –, dass die Pensionen in Höhe von bis zu 7 000 S um 1,5 Prozent – de facto mit dem Sockelbetrag und den 0,6 Prozent berechnet – erhöht werden. Bei Pensionen zwischen 7 000 S und 8 000 S kommt es linear zu Erhöhungen um 1,5 Prozent bis 2,5 Prozent, bei Pensionen von über 8 000 S bis 9 750 S zu Erhöhungen um 200 S und bei Pensionen von über 9 750 S bis 10 400 S, wiederum linear abgestuft, zu Erhöhungen von 200 S bis 135 S. Pensionen, die darüber liegen, werden praktisch um 0,6 Prozent oder 135 S erhöht. Das bedeutet, dass alle Pensionen unter 22 500 S um etwas mehr als 0,6 Prozent angehoben werden.

Wie ich schon erwähnt habe, finde ich die Erhöhung des Sockelbetrages ganz in Ordnung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, das war immer eine freiheitliche Forderung. Nur ist sie unserer Meinung nach etwas zu gering ausgefallen, Frau Bundesminister und sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Haupt hat das schon erläutert: Es ist im Prinzip ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es reicht einfach nicht aus, dies schon angesichts der Preissteigerungen bei Heizöl, Diesel oder Benzin, was die Pensionisten so wie alle anderen brauchen. Die Inflation wird nicht richtig abgedeckt. Unverständlich ist mir zum Beispiel, dass jetzt geringere Einkommen schlechter valorisiert werden, wie ich es gerade erläutert habe anhand der Pensionen unter 7 000 S und jener, die darüber liegen.

Frau Bundesminister! Sie haben sich schon im Sozialausschuss darüber erfreut gezeigt, dass 75 Prozent der Pensionisten jetzt eine Pensionserhöhung von einem Prozent erhalten. Ich kann Ihre Freude nicht teilen, denn es wurde, wie ich soeben erwähnt habe, meiner Meinung nach jedenfalls auf kleinere und mittlere Pensionen nicht in jenem Maß Rücksicht genommen, wie ich es mir gewünscht hätte. Man muss dabei auch Folgendes berücksichtigen: Wenn eine Steuerreform greift, dann greift diese keinesfalls bei den niedrigen Einkommen und Renten. Einen Vorteil hat dann ein Mensch mit einer kleinen Rente überhaupt nicht, auch das fällt dort noch weg. Die Situation ist alles andere als erfreulich.

Der Anpassungsfaktor von 0,6 Prozent hat selbstverständlich nicht nur Auswirkungen auf die Pensionen, sondern auch auf das Karenzgeld – das hat Kollege Öllinger schon erwähnt –, auf das Arbeitslosengeld und auf die Notstandshilfe. Das bedeutet, dass das Karenzgeld, das wegen der beiden Sparpakete seit dem Jahre 1996 auf 5 565 S eingefroren ist, lediglich um mickrige 33 S pro Monat angehoben wird – das ist mir etwas zu wenig, sehr geehrte Damen und Herren –, weil es an die Pensionserhöhung gekoppelt ist. Ich hätte mir gewünscht, dass das Karenzgeld deutlich angehoben wird. Der Herr Familienminister hat das auch angekündigt. – Allein mir fehlt der Glaube! Ich selbst würde natürlich eine Lösung mit einem Kinderscheck bevorzugen, sodass alle österreichischen Mütter diesen Kinderscheck als Ersatz für das Karenzgeld erhalten würden. Das wäre mir wesentlich lieber! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was ich auch nicht verstehe, ist, dass die SPÖ und die ÖVP im Ausschuss gemeint haben, sie sehen die Möglichkeit einer Erhöhung des Karenzgeldes nur im Zusammenhang mit dem Budget 2000. Ich sehe das nicht so, denn der Familienlastenausgleichsfonds weist einen Überschuss aus, und das Karenzgeld wird zum größten Teil von dort gespeist. Dort wäre das Geld vorhanden, und wir könnten ohne weiteres eine Erhöhung beschließen.

Noch kurz ein paar Worte zum Pflegegeld: Für das Pflegegeld, das Hilfsbedürftige nach dem Grad der Behinderung erhalten, zeichnet sich vorerst nicht einmal eine derart geringfügige Erhöhung ab. Wenn man diesbezüglich etwas ändert, wäre es selbstverständlich notwendig, dafür eine eigene gesetzliche Regelung zu treffen. Eine solche ist bisher aber weit und breit nicht in Sicht. Ich glaube, auch in dieser Hinsicht müssten wir in Zukunft handeln.

Herr Dr. Feurstein, vielleicht äußern Sie sich noch zur Frage des Pflegegeldes! Denn es gibt immer Verbesserungen, auf die man mit der Zeit kommt, etwa dass es notwendig ist, auch bei


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