Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 147

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257 Vollbeschäftigungsäquivalente erhöht. Allein von diesen 257 Planstellen entfallen 208 auf den Bereich des Arbeitsmarktservices. Auch hier stellt sich die Frage: Ist es wirklich eine Einsparung, wenn sich der Personalstand im AMS anstelle einer Reduktion vergrößert, und das nur, weil aufgrund des Arbeitsmarktservicegesetzes die Finanzierung über das Budget erfolgt? (Abg. Dr. Petrovic: Darauf hat die ÖVP "gar keinen" Einfluss! – Abg. Öllinger: Der Herr Böhm ist Ihr Parteifreund!)

Ist es wirklich eine Einsparung, meine Damen und Herren, wenn die Frau Sozialministerin Hostasch und Herr Finanzminister Edlinger den Planstellenhöchststand im AMS-Bereich mit 4 180 festsetzen? 1997 waren dort bereits 4 147 Personen beschäftigt. Meine Damen und Herren! Dort wurde sukzessive Personalerhöhung anstelle von Einsparung betrieben, und das auf Kosten der Steuerzahler! Dass damit das Budget keinesfalls konsolidiert werden kann, liegt klar auf der Hand.

Man hat den Eindruck, dass Teile von SPÖ und Gewerkschaft lieber den Staat ruinieren, als im positiven Sinne etwas beizutragen. (Abg. Dietachmayr: Keine Ahnung!) Wie anders ist es zu erklären, dass im Bereich der Jahresarbeitszeitmodelle anstelle der geplanten 2,9 Milliarden Schilling, meine Damen und Herren, nur ein gutes Zehntel, nämlich 11,6 Prozent, also 340 Millionen Schilling, erreicht wurde? Ich glaube, in diesem Fall haben die Gewerkschaften den Arbeitnehmern keinen guten Dienst erwiesen. Man hat versucht, mit Argumenten wie Schlechterstellung und dergleichen unrealistische Vorstellungen zu erwecken und dann vielleicht der Wirtschaft den schwarzen Peter zuzuschieben. So nicht, meine Damen und Herren! (Abg. Dietachmayr: Reden Sie nicht solchen Unsinn! So ein Schmarr’n!) Es gäbe noch viele weitere Bereiche, die in diesem Zusammenhang angeführt werden könnten.

Nur noch einen Gedanken zur Werkvertragsregelung. Die Werkvertragsregelung führt zu einem gewaltigen bürokratischen Aufwand. Anstelle der geplanten 1,5 Milliarden Schilling sind nur 640 Millionen Schilling erreicht worden. Die Vorgaben für die Umsetzung bei den Sozialversicherungen waren einfach unzureichend. Frau Ministerin! Bürokratische Hemmnisse verursachen Kosten. Die Antworten sind Sie im Ausschuss eigentlich schuldig geblieben. Für mich stellt sich die Frage: Wollten Sie oder konnten Sie diese Fragen nicht beantworten? Wenn Sie nicht konnten, dann sind Sie anscheinend überfordert. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kostelka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.16

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden, so nehme ich an, wenn der Herr Präsident es zulässt, auch über einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig und Genossen zum Tierschutz als Bundeskompetenz abzustimmen haben. Ich möchte in diesem Zusammenhang meine Position und die Position meiner Fraktion darstellen. (Abg. Mag. Steindl: Herr Klubobmann, was hat das mit dem Rechnungshofbericht zu tun? Sagen Sie mir das!)

Meine Damen und Herren! Wir haben heute – ich hoffe, das ist nicht nur heute so – in erster Linie formell, aber nicht inhaltlich miteinander Probleme. Wir haben deswegen Probleme, weil Sie einen Weg gewählt haben, der für mich nicht wirklich nachvollziehbar ist. Sie fordern die Bundesregierung auf, Ihnen einen Gesetzentwurf für ein Bundestierschutzgesetz und eine entsprechende Verfassungsnovelle vorzulegen. Meine Damen und Herren! Sie richten diese Entschließung – nach der Verfassung ein Wunsch des Nationalrates an die Bundesregierung – an jene Bundesregierung, der die ÖVP angehört und auch angehören wird und die nur eines machen wird, nämlich im Grunde genommen nichts.

Sie wissen ganz genau, dass die ÖVP nicht im Entferntesten daran denkt, einen entsprechenden Antrag betreffend ein Bundestierschutzgesetz vorzulegen. Daher hat meine Fraktion heute ein solches Verfassungsgesetz und auch ein einfaches Bundestierschutzgesetz eingebracht. Ich lade Sie ein, die geschäftsordnungsmäßigen und verfassungsmäßigen Instrumente, die es gibt, in diesem Zusammenhang zu nutzen, nämlich beispielsweise eine Fristsetzung. (Abg. Scheib


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