Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 74

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könnte man auch die Verantwortung wieder ins Parlament herein verlagern, weg von den Nebenregierungen und Nebenschauplätzen, und hier reden, was Sache ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Als leidenschaftlicher und langjähriger Parlamentarier, der sich ja hier politisch seine allerersten Sporen verdient hat, sage ich Ihnen ganz offen: Ich glaube, dass das auch für das gesamte politische Klima und die Diskussion gut wäre, dass hier etwas Neues entsteht, dass es friedlich geschieht und dass wir es gemeinsam probieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.58

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz und Genossen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich dies ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zur Durchführung einer kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag des Abgeordneten Dr. Kostelka, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 18/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird, eine Frist bis 1. Mai 2000 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Peter Kostelka. – Bitte.

18.00

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich deshalb beeilt, so rasch hier zum Rednerpult zu kommen, weil ich eigentlich den Herrn Bundeskanzler bitten wollte, noch einige Minuten hier im Hause anwesend zu bleiben. (Abg. Dr. Papházy: Das Ergebnis Ihres Misstrauensantrages!)

Ich habe diese Bitte deswegen äußern wollen, weil es gegen jede parlamentarische Courtoisie ist, dass sich ein Bundeskanzler oder ein Regierungsmitglied, nachdem die Redezeit in der Debatte über die Dringliche Anfrage verbraucht ist, noch einmal zu Wort meldet (Abg. Dr. Fekter: Ein Regierungsmitglied kann sich immer zu Wort melden!), und weil er in seinen Ausführungen wesentliche Fragen angeschnitten hat, über die ich sehr gerne mit ihm diskutiert hätte. Ich akzeptiere aber, dass er diese Diskussion verweigert. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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