Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 9. Sitzung / Seite 155

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sorgerecht, wenn beide Elternteile dies wünschen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Diese gemeinsame Obsorge wird von vielen Eltern gewünscht!

Frau Kollegin Mertel! Das Elternsein kann man nicht durch eine Scheidung abstreifen, Eltern bleibt man immer, auch nach einer Scheidung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Mertel: Wo sind die geschiedenen Väter?) Wir haben kein Verständnis dafür, dass dann, wenn beide Eltern die gemeinsame Obsorge wünschen, wenn sie das einvernehmlich wollen, der Gesetzgeber es zwangsbeglückend verbietet. Dafür haben wir kein Verständnis! Wir werden diese gemeinsame Obsorge ermöglichen. (Abg. Silhavy: Wenn beide einverstanden sind, dann kommen sie ohne Gesetzgeber aus, Frau Kollegin!)

Ein breites Kapitel ist darüber hinaus dem Wohnen gewidmet. Da erlaubt es der Wohnungsmarkt inzwischen, dass wir den Wettbewerb dazu nutzen, die Kosten im Wohnbereich zu senken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kosten im Wohnbereich finden wir derzeit überproportional bei den Betriebskosten vor. Sie belasten die Menschen inzwischen wesentlich mehr als die Mieten, und es soll in Hinkunft einiges geschehen, damit sich Energieunternehmen oder städtische oder kommunale Versorger kein Körberlgeld auf Kosten der Mieter machen. (Abg. Dr. Lichtenberger: Privilegien für Großstromabnehmer!)

Wir wollen einerseits eine transparente Betriebskostenabrechnung. Dazu gibt es eine ÖNORM, Frau Kollegin Lichtenberger, und diese ÖNORM ist eine einheitliche Regelung. Wenn alle die Betriebskosten danach abrechnen, ist durch die Transparenz allein schon eine Vergleichbarkeit gegeben, sodass man dann vergleichen kann, wer sich da ein Körberlgeld macht und wer nicht. (Abg. Dr. Lichtenberger: Das ist interessant! Die kennen wir ja, diese ÖNORM!)

Dazu gehört auch die Reform des Hausbesorgergesetzes. Selbstverständlich müssen wir dabei Übergangsbestimmungen normieren, aber es kann nicht so sein, dass Hausbesorgerprivilegien dazu führen, dass die Betreuung von Wohnanlagen fast unfinanzierbar wird.

Es gibt weiters ein sehr ambitioniertes Vorhaben, das wir uns im Unternehmensrecht vorgenommen haben. Wir wollen Transparenz, Vereinheitlichung und Vereinfachung in einer Neukodifikation, das heißt in einer Zusammenfassung von allen Bereichen der Rechtsvorschriften; das wird insbesondere das HGB und die Gewerbeordnung betreffen. Wir wollen also eine Neukodifikation eines allgemeinen Unternehmerrechtes haben, das dann auf alle Selbständigen anwendbar ist, allgemeine Bestimmungen beispielsweise über Beginn der unternehmerischen Tätigkeit, über Firma, über Geschäftsführungsformalismen, über die Geschäftsbezeichnung, über Vereinfachungen in der Registrierung und so weiter.

Das Unternehmerrecht ist in Deutschland bereits vereinheitlicht worden, und auch wir sollten diesen Weg gehen und die allgemeinen Bestimmungen des HGB, die allgemeinen Bestimmungen der Gewerbeordnung oder auch des Rechnungslegungsgesetzes zusammenfassen, damit jemand, der sich selbständig machen will, das alles dann auch in einem einzigen Gesetz beisammen hat.

Überhaupt hat das Justizkapitel dem Wirtschaftsrecht sehr breiten Raum gewidmet. Wir werden das Kartellrecht weiter entwickeln, beim Insolvenzrecht den Missbrauch bekämpfen, die Publikationspflichten auf die modernen elektronischen Medien ausweiten, und vor allem werden wir uns auch darum bemühen, dass die EU-Richtlinien im Wirtschaftsrecht raschest umgesetzt werden. (Abg. Dr. Lichtenberger: Da können Sie gleich bei der Österreich-Werbung anfangen!)

Ich bin sehr zuversichtlich, dass im Justizbereich die konstruktive Arbeit im Justizausschuss auch unter Einbindung der Oppositionsparteien wie bisher fortgesetzt werden wird. Als Ausschussvorsitzende biete ich diese Zusammenarbeit – so wie in der Vergangenheit – auch den neuen Oppositionsparteien an. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.28


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