Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 154

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einfach falsch, entspricht keinesfalls der Realität! (Abg. Dr. Mertel: Geben Sie uns darauf Ihr Ehrenwort, Herr Brugger?)

Richtig ist vielmehr, dass zum Beispiel eine so genannte Musterfamilie, also eine Familie mit zwei Kindern, auf Grund von Mietzinssenkung, Strompreissenkung oder Kindergeld durchschnittlich zirka 10 000 S pro Jahr netto spart. Das verstehen wir unter Entlastung und unter einem messbaren Effekt – und das ist keine Belastung, wie von Ihnen von der linken Seite immer wieder behauptet wird.

Mit der Angleichung der Rechte der Arbeiter im Krankheitsfall an die Rechtslage der Angestellten wird eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit beseitigt werden. Das bedeutet für 1,2 Millionen Arbeitnehmer eine wesentliche Verbesserung ihrer Arbeitnehmerrechte. Da nützen auch stapelweise und jahrelange Ankündigungen nichts, da nützen auch fromme Wünsche sozialdemokratischer Gewerkschafter nichts. Da hilft nur etwas: nämlich handeln und umsetzen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 in 189 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen der Abgeordneten Riepl und Genossen auf getrennte Abstimmung über die Artikel 6 und 11 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes vor.

Dazu wurde auch namentliche Abstimmung verlangt.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag, dann über die durch die Verlangen auf namentliche und getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch und Genossen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt. (Abg. Verzetnitsch: Das wäre jetzt eine Chance gewesen!)

Wir kommen nunmehr zur getrennten Abstimmung über die Artikel 6 und 11 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja", das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise "Nein", das sind die rosafarbenen Stimmzettel.


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