Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 74

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zen wollen, dann machen Sie das so! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Neudeck: Wie ist das mit Ihrer Eileiterschwangerschaft?)

Die FPÖ fragt mich gerade, ob ich schon eine Eileiterschwangerschaft gehabt habe. Falls Sie es nicht wissen, ich sage es Ihnen gerne: Das ist nicht möglich. (Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein weiterer Satz steht da noch zu lesen: Zu zahlen ist in Notfällen auch bei Alkohol- und Suchtmittelgebrauch. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Alkoholmissbrauch eine Krankheit ist. Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, müssen Sie einige Jahrzehnte zurückgehen. Da gibt es einen anderen Saal, in dem man früher getagt hat. Das ist nicht dieser hier.

Auch Drogenkranke sind Kranke. (Abg. Kiss: Ich kann Ihnen nicht folgen! – Abg. Neudeck: Was war das für ein Saal?)  – Der Reichsratssitzungssaal war das. Damals hat man nicht gewusst, dass Alkoholabhängige krank sind. Natürlich gibt es Leute, die sich in berauschtem Zustand mit dem Chauffeur irgendwo hinfahren lassen können, aber über diese Personen rede ich nicht.

Dann ist da noch eine Ausnahmeregelung enthalten, wann man nicht zahlen muss, und zwar wenn in angemessener Entfernung vom Wohnort eine adäquate Versorgung nicht möglich ist. – Wollen Sie es Vermessungsingenieuren überlassen, wann jemand zahlen muss oder nicht? Wollen Sie Geographen anstellen? Wollen Sie eine Schiedskommission installieren, darüber zu befinden, was angemessen ist oder nicht?

Ich habe gerade gestern von einem Ort in der Umgebung von Gänserndorf gehört, von dem der nächste Kinderarzt 30 Kilometer entfernt ist. Ich frage: Ist das zumutbar? Ist die Mutter fit, ist sie Langstreckenläuferin, verfügt sie über einen Wagen? – Dann wäre es zumutbar. Ist sie es nicht, was dann?

Wenn ich Ihrem Feeling vertrauen könnte, könnte man solch einen Satz vielleicht stehen lassen, aber Ihr Feeling hat mich bis jetzt nicht so weit gebracht, dass ich Ihnen dieses Vertrauen entgegenbringen könnte. (Beifall bei den Grünen.)

Noch ein Punkt. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Bitte? Herr Kiss, ich verstehe Sie nicht! (Abg. Kiss: Das ist ärger als das Orakel von Delphi! Ich verstehe Sie nicht!) Wenn ich das irgendwie verstanden hätte, könnte ich mir einen Reim darauf machen, aber Gott sei Dank ist mir das entgangen. (Abg. Schwarzenberger: Diese Rede ist eines Professors unwürdig!)  – Über die Würde des Parlaments zu sprechen, gibt es Berufenere. Darauf möchte ich jetzt gar nicht eingehen.

Ich habe Ihnen klar gemacht, die Entscheidung, wer in den Ambulanzen zahlen muss und wer nicht, liegt in einem sehr feinen Ermessen und müsste von einer sehr profunden Kenntnis getragen sein. Diese gibt es in den Notfallambulanzen teilweise nicht, dafür ist auch keine Zeit, denn sonst wären das keine Notfallambulanzen, sondern Genesungsheime, Urlaubs- und Ferienkolonien. Das heißt, ich habe nachgewiesen, man bräuchte JuristInnen, Patientenvertreter, einen Ethikbeirat, EDV- und Verwaltungsspezialisten, Geographen und Vermessungsingenieure. Das können Sie nicht gewollt haben.

Sie sagen: Das verwaltet jetzt die Kasse, die Kasse wird den Bürgerinnen und Bürgern die Erlagscheine zusenden. Diese Aussage lässt mich einen Verdacht wittern, wem man außer den Patientinnen und Patienten noch schaden will. Die Verwaltungskosten der Kassen werden reduziert. Bekannt ist – das wurde hier mehrfach gesagt, und keiner von Ihnen konnte dem widersprechen –, dass die österreichischen Krankenkassen mit einem Anteil von 3 bis 4 Prozent an Verwaltungskosten in ihrem Budget europaweit zu den günstigsten Kassen zählen.

Wenn Sie die Abwicklung dieser Ambulanzgebühren den Kassen bei reduzierten Verwaltungsbudgets nochmals aufoktroyieren, werden Sie in den nächsten Sitzungen wieder Gelegenheit dazu haben zu sagen, dass die Kassen schlecht arbeiten. Ich bin weder der Pressesprecher der Sozialversicherung noch jener der Krankenkassen, aber wenn man ihnen Aufgaben überträgt,


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