Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 145

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und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Ofner: Herr Staatssekretär Finz! Eine Schenkung ist ein annahmepflichtiges Rechtsgeschäft!)

Diese Blamage der Regierungsparteien, die 1,5 Prozent nicht von 2,3 Prozent unterscheiden können und nicht wissen, welcher Betrag höher ist, spricht für sich! Ich glaube, ich muss das hier nicht mehr näher ausführen.

Ich möchte nun zur Wortmeldung von Frau Zierler kommen. Sie hat gesagt, die Einhebung der Ambulanzgebühren soll jetzt vom Hauptverband gemacht werden, und zwar deshalb, weil dieser mehr oder weniger besser die Interessen der Patienten vertritt. – Diese Aussage muss man sich einmal im Mund zergehen lassen. Ich habe mit Herrn Staatssekretär Waneck ein Gespräch über die Gebühreneinhebung geführt (die Rednerin wendet sich Herrn Staatssekretär Dr. Waneck zu)  – Sie wissen es noch, es war vor dem Lokal VIII. (Staatssekretär Dr. Waneck nickt.) Ich habe Sie damals darauf aufmerksam gemacht, wie schwierig nicht nur die Kostenerfassung, sondern auch die Einhebung sein wird. Sie haben mir darauf geantwortet, Sie wüssten das, und Sie wüssten ebenfalls noch nicht, wie das gehen soll.

Sie wissen es bis heute nicht! Und Ihre Unwissenheit versuchen Sie jetzt damit zu kaschieren, dass Sie das Ganze dem Hauptverband übertragen, ohne ihm Auflagen dafür zu geben, wie es gehen soll und wer nun tatsächlich die Ambulanzgebühren bezahlen muss beziehungsweise wer nicht. Das ist der wahre Grund, warum Sie es dem Hauptverband übergeben haben: Sie selber sind nicht in der Lage, durchzudenken, wie diese Gebühreneinhebung erfolgen soll.

Und, Herr Staatssekretär, es stellt sich schon die berechtigte Frage, wie das funktionieren wird. Wollen Sie wirklich, wie es mein Kollege Grünewald bereits angesprochen hat, Juristen, Vermessungstechniker et cetera beiziehen, um feststellen zu können: Ist jemand von der Gebühr befreit oder ist er nicht befreit?

Ich frage Sie: Wie viele Gerichte werden Sie damit beschäftigen müssen, und was wird es an Verwaltungsaufwand und -kosten bedeuten, wenn zum Beispiel die vorgeschriebenen Gebühren vom Patienten nicht einbezahlt werden? Glauben Sie nicht, dass dann die Eintreibungsgebühren wesentlich höher sein werden als die Kosten, die Sie einfordern?

Oder was tun Sie bei Personen, die keinen festen Wohnsitz haben? An welche Adresse werden Sie in diesem Fall den Erlagschein schicken?

All das sind Fragen, die noch zu klären sind, aber nicht vom Hauptverband, sondern von Ihnen. Ich hoffe, Sie werden mir diesbezüglich noch ausreichend Auskunft erteilen.

Die gesamte Thematik rund um die Ambulanzgebühren ist eine soziale Ungerechtigkeit, wie wir sie in diesem Land noch nicht hatten. – Herr Staatssekretär, was sagen Sie dazu, dass die Ambulanzgebühren nur in Ambulanzen der Versicherungsträger zu bezahlen sind, nicht jedoch in Privatambulanzen? Was ist denn der Grund dafür? Sie wissen ganz genau, dass Sie auch mit dieser Bestimmung wieder die sozial Schwächeren treffen, denn die können es sich ganz einfach nicht leisten, in eine Privatambulanz zu gehen. Reiche Leute hingegen werden das auch in Zukunft tun können.

Oder, Herr Staatssekretär: Wie halten Sie es damit, dass es, obwohl ÖVP und FPÖ immer für den so genannten "kleinen" Mann, die "kleine" Frau eintreten – Herr Gaugg hat sich vor fünf oder zehn Minuten für die "armen, behinderten Menschen" stark gemacht –, keine Ausnahmeregelung speziell für mobilitätsbehinderte Menschen gibt? Diese müssen, egal, wie alt sie sind, die Ambulanzgebühren bezahlen, nur weil die Arztpraxis nicht behindertengerecht ist, nur weil diese bedauernswerten Menschen nicht die Chance haben, zum Beispiel in den zweiten Stock zu einem Hausarzt zu gehen! Warum werden diese Menschen für Versäumnisse des Bundes und der Länder bestraft? Das müssen Sie mir erklären! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Staatssekretär! Sie müssen mir auch erklären, warum Sie entgegen den Meldungen der letzten Monate nicht mehr 250 S pro Versicherungsfall, sondern pro Ambulanzbesuch einheben


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