Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 271

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Dem Kollegen Haigermoser, der in dieser Frage ja öfter auch meine Vorstöße durchaus unterstützt, möchte ich sagen: Das, was Sie angedeutet haben – ÖPNRV-Evaluierung Antrag Kukacka/Firlinger –, ist ja genau das, was Sie im Ausschuss immer wieder bemängelt haben, dass nämlich eine Gemeinde in Konkurrenz zur anderen steht und deshalb nicht ihrem Einkaufszentrum die wahren Kosten anlastet. Deshalb sage ich, das ist Bundesangelegenheit, deshalb habe ich auch diesen Antrag eingebracht, und deshalb erwarte ich mir jetzt auch eine Unterstützung all derer, die wiederholt mit mehr oder weniger aufwendiger Rhetorik dafür eintreten.

Wir müssen an die Quelle gehen. Ich habe in meinem Antrag auch sehr wohl auf ein umfangreiches Papier zurückgegriffen, das aus Ihren Reihen kommt. Der damalige Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christoph Leitl hat für Oberösterreich ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket zur Nahversorgungskonzeption vorgelegt. Ich habe mich ziemlich genau daran gehalten. Ich habe eben noch die Verkehrserregerabgabe berücksichtigt.

Aber nehmen Sie doch bitte das ernst, was in Oberösterreich erarbeitet wurde und was jetzt der Präsident der Wirtschaftskammer eigentlich weiter vertreten sollte. Ich bin ja neugierig, welcher Präsident das sein wird in der Wirtschaftskammer, jener der Großbetriebe und der Großversorger oder jener der Kleinbetriebe und der Nahversorger. Das wird sich ja zeigen. Aber in seinem Konzept steht: Maßnahmen auf die übergeordnete Gebietskörperschaft hin bezogen ... – all jene Dinge, die ich auch anführe: durch Harmonisierung und Liberalisierung einzelner gesetzlicher Vorschriften und auch durch eventuelle Änderung der Öffnungszeiten, und so weiter und so fort. – Das ist Leitl-Gut. Ich bin neugierig, wie Sie heute über diesen Vorschlag, den der damalige Landeshauptmann-Stellvertreter unterbreitet hat, abstimmen werden.

Noch etwas, Herr Minister Bartenstein! Sie verweisen auf die Länder und ihre raumordnungspolitischen Kompetenzen. Aber in den Ländern selbst sind eben sehr oft die Bürgermeister bei den Landeshauptleuten und bei den entsprechenden Landesräten, und diese Bürgermeister haben immer wieder die Obliegenheit, ihren Gemeindemitgliedern Bauten zu ermöglichen und deshalb die entsprechenden Widmungen durchzudrücken. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist halt das Problem. Darum sage ich immer wieder: Es ist auch Aufgabe des Bundes, die Länder wieder an die Kandare zu nehmen und raumordnungspolitisch Vorgaben zu machen, sonst kommen wir nicht durch, sonst werden wir diese Fehlentwicklung nicht rückgängig machen können.

Jetzt noch konkret unser Standpunkt gegenüber Ihrem Vorstoß zur Einkaufszentrenverordnungs-Novelle Nummer zwei: Sie ist für uns besser als nichts, aber sie hat noch zu viele Lücken. Wir würden rigoroser, konsequenter vorgehen, und wir würden deshalb bevorzugen, dass Sie unseren Antrag unterstützen, weil er ist bei weitem umfangreicher und bei weitem zukunftsweisender, und vor allem: Er ist kostenwahr. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.25

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in 212 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Haigermoser und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über diesen Zusatzantrag und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.


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