Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 74

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Zu den Kontrollsystemen, meine Damen und Herren! – Leider Gottes ist die Diskussion auf die Nachrichtendienste, auf das Nachrichtenamt und Abwehramt, fokussiert. Man ignoriert, dass es auch den Wachdienst, das Leistungsrecht und die Luftraumüberwachung gibt, für die diese Gesetzesvorlage entsprechende Regelungen schafft.

Es ist zur Kenntnis zu nehmen und hier festzustellen, dass es diese militärischen Nachrichtendienste, seit es das Bundesheer in Österreich gibt, ebenfalls gibt und dass die Bediensteten in diesem Bereich immer rechtschaffen, verantwortungsvoll und seriös gehandelt haben – was immer unter Beweis gestellt wurde –, und zwar ohne Militärbefugnisgesetz, meine Damen und Herren! Das ist besonders hervorzuheben, wenn alle in diesem Bereich tätigen Personen pauschal angeschwärzt werden.

Abschließend noch zu den Kontrollrechten, meine Damen und Herren! – Abgeordneter Einem – gut, er hat sich zu einer "besonderen Form" eines Abgeordneten entwickelt – und Kollege Gaál weisen immer wieder darauf hin, es gäbe keine Kontrollrechte. Auch Abgeordneter Schlögl sagt: Nie hatten wir Kontrollrechte, auch jetzt nicht. Der Einzige, der kontrolliert, wäre der Rechtsschutzbeauftragte.

Meine Damen und Herren! Das stimmt einfach nicht! Warum handeln Sie hier wider besseres Wissen und weisen nicht darauf hin, dass es sehr wohl das Datenschutzgesetz gibt (Abg. Dr. Lichtenberger: Wenn man es nicht erfährt!), dass es den Unterausschuss "Militärische Dienste" gibt – Frau Kollegin, schreiben Sie mit! –, der entsprechend kontrolliert? Warum verschweigen Sie, dass es daneben auch strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen gibt und dass es in unserem Rechtsstaat – im Unterschied zu China, Frau Petrovic – selbstverständlich auch noch oberste Gerichte gibt? (Abg. Dr. Lichtenberger: China ist nie zitiert worden!)

Jetzt wird noch zusätzlich ein Rechtsschutzbeauftragter eingestellt, und dieser wird seine Berichte dem Unterausschuss "Militärische Dienste" übermitteln. Er hat auch zwei Stellvertreter, aber all das wurde heute schon erwähnt.

Für mich wichtig ist, dass man darauf aufmerksam macht, dass dieses Gesetz in unserem Staat zu Rechtssicherheit für alle Beteiligten, für alle Bürger, die in diesem Staat leben, aber auch für jene, die das Gesetz umsetzen müssen, nämlich die Betroffenen in der Exekutive beziehungsweise im Bundesheer, führt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Pfeffer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.46

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der totale Überwachungsstaat rückt immer näher. Sensiblen Demokraten wird bange, wenn sie den Umfang der Militärbefugnisse erkennen.

Diese Regierungsvorlage wurde meiner Meinung nach im Schnellverfahren ausverhandelt. Der Eifer, den die Regierungsparteien dabei an den Tag legten, war erstaunlich. Betrachtet man die Inhalte näher, kommt der Verdacht auf, dass die Schnelligkeit der Behandlung, ohne auf die Bedenken der Opposition einzugehen, Methode hatte.

Die oppositionellen Bedenken sind grundsätzlicher Natur: leichtfertiger Umgang mit den Grundrechten und das Fehlen einer ausreichenden demokratischen parlamentarischen Kontrolle. Eine Regierung, der die Grundrechte etwas bedeuten, hätte diese demokratiepolitischen Einwände berücksichtigt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

So soll ein Rechtsschutzbeauftragter eingesetzt werden, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der nachrichtendienstlichen Aufklärung oder Abwehr zu prüfen. Dieser Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter sollen auch besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Grund- und Freiheitsrechte sowie der militärischen Landesverteidigung aufweisen.


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