Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 65

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betrieben, das möchte ich schon noch betonen. Wir haben gerade in den ersten Wochen dieser Bundesregierung eine Topographieverordnung für das Burgenland kundgemacht. Die Anbringung deutsch-kroatischer und deutsch-ungarischer Bezeichnungen ist in mehreren Gemeinden des Burgenlandes vorgesehen.

Am 14. Juni hat die Bundesregierung die ungarische Amtssprachenverordnung benannt. Wir sind im Bereich des Minderheitenschulrechts jetzt einige wesentliche Schritte weitergekommen. Also ich würde sagen, gemessen an dem, was zu Recht natürlich im Arbeitsprogramm oder im Erwartungsprogramm der Volksgruppen drinnen ist, ist in den letzten Wochen und Monaten durchaus Fruchtbares geleistet worden, und wir wollen dies auch fortsetzen.

Wir werden jetzt die Arbeit an einem modernen Volksgruppengesetz beginnen, und Sie können sicher sein, dass Sie natürlich auch in diese Gespräche mit eingebunden werden.

Ich würde daher bitten, dass man dies heute wirklich als einen wichtigen Schritt setzt, der vielleicht auch ein wenig durch die aktuelle Berichtslage bestimmt ist, etwa dadurch, dass sich der Weisenrat anschauen wird, was es in Österreich gerade in Richtung Minderheiten, Asyl und Flüchtlinge gibt. Ich habe gesagt, ich werde mir auch die Freiheit herausnehmen, selbst einen internationalen Professor oder Wissenschafter zu beauftragen, um einmal einen vergleichenden Überblick über das zu erhalten, was andere europäische Länder machen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen: Österreich braucht das Ergebnis schon auf Grund dessen, was in der Vergangenheit selbstverständlicher Rechtsbestand gewesen ist, in keiner Weise zu scheuen. Aber vielleicht wird da ein bisschen ein positiver Wettbewerb entstehen, der meiner Meinung nach für Europa und seine Minderheiten nur von Vorteil sein könnte.

Daher: Wir fürchten uns sowieso nicht, defensiv sind wir auch nicht, und wenn die Debatte hilft, dass in ganz Europa die Dinge verbessert werden, dann hat Österreich wieder einmal den Weg gewiesen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.42

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorausschicken, dass auch ich mich freue, dass es gelungen ist, diese Staatszielbestimmung in einer Vier-Parteien-Einigung im Ausschuss zu fixieren. Wir und auch alle Mitglieder der ÖVP-Regierung haben endlich, möchte ich sagen, ein lange verfolgtes hehres Ziel erreicht, ein Staatsziel. Die Abgeordneten geben ihrer Freude heftig Ausdruck.

Ich zitiere aus der Aussendung des Herrn Kollegen Ellmauer: "Die autochthonen Volksgruppen in Österreich sind zu schützen und zu fördern. Deshalb ist es eine große Freude, dass im heutigen Menschenrechtsausschuss eine Vier-Parteien-Einigung ... zustande gekommen ist." – So weit, so gut.

Ich frage aber, Herr Kollege Ellmauer: Warum jetzt? – Es gibt schon seit 1995 Bestrebungen, ganz intensive seit 1997, aber es ist in der letzten Gesetzgebungsperiode nicht gelungen, diese Staatszielbestimmung durchzubringen, weil die ÖVP gebremst, abgelehnt und blockiert hat. (Abg. Aumayr: Sie waren in der Regierung!) Wir waren in der Koalition mit der ÖVP.

Jetzt – der Herr Bundeskanzler hat es in seinen Ausführungen auch deutlich gemacht – stehen wir offensichtlich im Rampenlicht der EU unter einem gewissen Isolationsdruck, der von der EU ausgeht, der es offensichtlich notwendig gemacht hat, einen Vorzeigeerfolg vorzuweisen, so nach dem Motto: Wir beweisen trotz verdächtiger FPÖ-Regierungsbeteiligung, wir sind bereit, die Volksgruppen und die Rechte der Volksgruppen zu schützen. (Abg. Aumayr: Das glauben


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