Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 62

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eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (III-35/247 d.B.)

Obwohl die OPEC eine höhere Förderquote beschlossen hat, ist der Rohölpreis gestiegen. Die Heizölpreise bleiben ebenfalls auf Rekordniveau, jetzt wird auch noch Erdgas empfindlich teurer werden.

Die betroffenen Menschen können mit den notwendigen Käufen nicht mehr warten, denn die Temperaturen fallen, die Heizölpreise könnten hingegen sogar noch leicht ansteigen.

Die höheren Energiepreise belasten die österreichischen Haushalte enorm. Seit der Ölpreis-Explosion im September des Vorjahres belaufen sich etwa die Treibstoff-Mehrkosten auf rund 14 Milliarden Schilling. Und für Heizöl und Erdgas müssen in der kommenden Heizsaison rund 8 Milliarden Schilling mehr ausgegeben werden.

Am schlimmsten trifft es MieterInnen und BesitzerInnen von Eigenheimen mit niedrigem Einkommen, die auf Heizöl angewiesen sind. Verglichen mit dem Vorjahr ist der Preis je Liter um rund 3,50 S gestiegen. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von rund 4 000 Litern, für die Beheizung eines durchschnittlichen Eigenheimes, in einer Heizsaison belaufen sich die Mehrkosten somit auf rund 14 000 S.

Der Finanzminister profitiert von diesen massiven Belastungen der Haushalte in Form höherer Mehrwertsteuereinnahmen mit rund 2 Milliarden Schilling.

Ein Teil dieses Geldes soll so rasch wie möglich an NotstandshilfebezieherInnen, KarenzgeldbezieherInnen, PensionistInnen, Kranke, Menschen mit Behinderungen, ArbeitslosengeldbezieherInnen, BezieherInnen von Opferrenten rückgeführt werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 18. Oktober 2000 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 12 000 S netto im Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice beziehungsweise dem Bund ein Heizkostenzuschuss, durch eine Einmalzahlung von 1 500 S ausgezahlt werden kann um die Ölpreis bedingten Mehrkosten für die Monate Oktober 2000, November 2000, Dezember 2000 abzudecken.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert in der Regierungsvorlage eine Verordnungskompetenz für den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen unter folgender Voraussetzung vorzusehen: wenn bis zum 15. Dezember 2000 die Verkaufspreise für Heizöl und Erdgas nicht gesunken sind, ist durch Verordnung für den Rest der Heizperiode (Jänner 2001, Feber 2001, März 2001 und April 2001) ein zusätzlicher Betrag von 500 S pro Monat, für die definierte Personengruppe auszubezahlen.

In den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer sind gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene zu schaffen und die erhöhten Mittel auszubezahlen. Die finanzielle Bedeckung der


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