Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 80

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stellen, meine Damen und Herren. Das ist nicht gemeint! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber. )

Frauenrechte sind ganz besonders Menschenrechte, und darauf möchte ich auch noch zu sprechen kommen. Das wird wahrscheinlich auch wieder ein Thema sein, das da nichts verloren hat, auch nicht im Menschenrechtsausschuss – das haben wir heute alles schon gehört –, aber wenn ich mir anschaue, welche Maßnahmen von Ihnen demnächst hier in diesem Haus beschlossen werden – von den Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung angefangen über all die Erschwernisse und Benachteiligungen, die Sie Alleinerzieherinnen aufbürden, gerade auch im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld –, wenn ich mir die Maßnahme der Bestrafung der kinderlosen Frauen anschaue und vieles andere mehr, dann haben wir alle Hände voll zu tun, meine Damen und Herren, das Thema Menschenrechte, das Thema Frauenrechte und Menschenrechte intensiv zu diskutieren – in Österreich und vor allen Dingen auch hier im Parlament. (Abg. Rosemarie Bauer: Sie wollten die Witwenpension in Frage stellen!)

Frau Abgeordnete Bauer! Wir können und wir werden diese Debatte noch führen. Es geht nicht darum, dass eine faire Regelung geschaffen wird in Sachen rechtmäßiger und notwendiger Finanzierung einer Mitversicherung, es geht darum, dass hier zwischen kinderlosen Frauen und Frauen, die Kinder geboren haben, egal, wie die Lebensumstände gerade sind, unterschieden wird. Sagen Sie mir ein Beispiel, wodurch sich eine 50-jährige Frau, die kein Kind geboren hat, von einer Frau unterscheidet, die mit 20 ein Kind geboren hat und mittlerweile ein 30-jähriges Kind hat. Wo bitte ist der Unterschied – außer, dass eine bestraft werden soll, außer, dass eine diskriminiert werden soll, weil sie, aus welchen Gründen auch immer, kein Kind zur Welt gebracht hat, meine Damen und Herren? Und dagegen verwehren wir uns! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Großruck: Die eine ist Mutter, die andere nicht!)

Genau! Sie haben es mir bestätigt. Herzlichen Dank! Nicht mehr wollte ich hören. Genau diese Unterscheidung treffen Sie, und ich behaupte, diese Unterscheidung ist diskriminierend, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Murauer: Wie nennen Sie die Frauen mit Kindern? Wie nennen Sie die?) Tun Sie so weiter! Sie bestätigen nur unsere Analyse, meine Damen und Herren, auch Sie von der Volkspartei. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Grünen und der ÖVP.)

Ich rede auch noch zum Thema "Gewalt gegen Frauen und Kinder". Auch dazu findet eine sehr eigenartige Debatte statt, eine äußerst eigenartige Debatte. Da wird von Gewalttätern gesprochen, von Unbekannten, von großen, dunklen Unbekannten, vielleicht auch dunkler Hautfarbe, die Frauen und Kindern Gewalt antun. Wenn einzelne solche Fälle passieren, ist es schlimm genug, aber Sie sprechen nicht darüber, dass 80 Prozent der Gewaltdelikte gegen Frauen und Kinder im häuslichen Bereich stattfinden, meine Damen und Herren. Das ist blind, das ist eine einseitige Debatte. Es ist notwendig, dass wir uns bei der Debatte über Gewalt gegen Frauen und Kinder ganz besonders um den häuslichen Bereich kümmern. Und nur die Eigenständigkeit der Frauen, nur das eigenständige Leben wird ihnen auch die Sicherheit bringen, dass sie sich aus derartigen Gewaltverhältnissen aus eigenem befreien können und diese nicht jahrelang, jahrzehntelang erdulden müssen, meine Damen und Herren. Das wäre konsequente Politik. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Und noch ein Thema – Frau Abgeordnete Lunacek hat schon darauf hingewiesen –, die Debatte um den § 209 Strafgesetzbuch. Ich habe auch mit großer Aufmerksamkeit im letzten Menschenrechtsausschuss verfolgt, dass Abgeordnete, dass Vertreter der ÖVP gesagt haben, darüber müsse man nachdenken. Wir haben schon im Ausschuss versucht, dieses Nachdenken etwas zu beschleunigen, es ist nämlich eine ganz einfache Angelegenheit: Dieser § 109 muss ersatzlos gestrichen werden, meine Damen und Herren, und dieses eine Wort – "entfällt" – im Strafgesetzbuch hätten wir ganz schnell geschafft. Darüber brauchen wir wirklich nicht lange zu diskutieren. (Abg. Haller: 209, aber nicht "109"!) Ich weiß nicht, mit welchen Varianten Sie kommen werden, ich höre nur – und das sage ich jetzt an dieser Stelle –, dass die Absicht besteht, zwar das Schutzalter auf 16 Jahre abzusenken, aber gleichzeitig für alle anderen das Schutzalter auf 16 Jahre anzuheben. (Abg. Haller: Reden Sie vom § 209?) Damit würden zwar homosexuelle Paare in dieser Frage entdiskriminiert, aber jegliche Sexualität kriminalisiert,


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