Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 15

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1999:

13.264

Mio ATS

 

2000:

14.088

 

(+ 824 Mio ATS)

2001:

14.232

 

(+ 144 Mio ATS)

2002:

14.232

 

(0)

Rechnet man wiederum mit einem Struktureffekt plus Gehaltserhöhungen von 3-4 % zusammengenommen, so ergibt sich die bei konstantem Personalstand erforderliche jährliche Erhöhung des Personalaufwands (in Mio ATS):

erforderlich

Tatsächlich

Lücke

2000

bei 3%

398

824

+426

bei 4%

531

824

+293

2001

bei 3%

423

144

-279

bei 4%

564

144

-420

2002

bei 3%

427

0

-427

bei 4%

569

0

-569

Im Jahr 2000 reicht das Budget aus, um den von 1999 übernommenen Personalstand zu finanzieren. 2001/2002 dreht sich die Lage völlig: Die Bundesregierung beabsichtigt offensichtlich, Dienstposten an den Universitäten zu streichen und Einkommen des Universitätspersonals zu kürzen, um diese Budgets über die Runden zu bringen.

Die Personalkosten pro Jahr und Person sind uns nicht bekannt. Größenordnungsmäßig dürfte 2001 die Finanzierung von 500-700 Stellen fehlen, und 2002 von zusätzlichen (!) 700-900 Stellen.

Beispiel: An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und Informatik der Universität Wien sind acht ordentliche Professuren vakant (daher auch die entsprechenden Assistenten- und Sekretariatsstellen). Gemäß Nachricht des Rektorats können davon eine oder maximal zwei besetzt werden, für alle anderen ist kein Geld da. In der Terminologie von BM Grasser handelt es sich nicht um "Orchideenfächer": die acht vakanten Professuren betreffen die Fachgebiete Betriebswirtschaft, Statistik und Volkswirtschaft.

Es rundet das Bild ab, wenn von 2001 auf 2002 die Universitäten vom Bund 21 Mio. Euro mehr erhalten sollen, allein der Anstieg des Aufkommens aus Studiengebühren aber mit 71 Mio. Euro budgetiert ist.

Damit nicht genug: Die Entwürfe zu einem neuen Dienstrecht sind für den wissenschaftlichen Nachwuchs demotivierend und bieten keinerlei Anreiz sich dem Risiko nachhaltiger Forschung auszusetzen. Denn durch die geplante Dienstrechtsreform wird für den Großteil aller ForscherInnen ihre wissenschaftliche Karriere nach spätestens 15 Jahren zu Ende sein, ohne wirklich reale Ausstiegsmöglichkeiten in die Wirtschaft vorzufinden. Auch den Großteil des Personals im vierjährigen Wechsel auszutauschen ist mit einem effizienten und kalkulierbaren Forschungs- und Studienbetrieb nicht zu vereinbaren. Dies bedeutet nicht nur eine existentielle Gefährdung der Betroffenen, sondern letztlich auch einen Anschlag auf die Universitäten und ihre Aufgabe Wissen zu vermehren, Wissen zu erhalten und Wissen weiterzugeben. Mangelnde Karriereperspektiven werden nicht zu großem Engagement und notwendiger Risikofreude in Forschung und Lehre führen, was wiederum eine Verschlechterung der Qualität in der Betreuung von Studierenden und der wissenschaftlichen Leistung zur Folge haben wird. Was ein solches "Hire and Fire" – Modell auch für Frauen in wissenschaftlichen Karrieren, die mehrheitlich in befristeten Dienstverhältnissen arbeiten, bedeuten wird, ist klar.


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