Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 214

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

medizinisch relevanter Daten. Diese wichtigen Hinweise können in Notfällen Leben retten. Da ist keine Spur vom "gläsernen Menschen", wie dies von SPÖ-Seite dargestellt wurde!

Nach der Novelle sollen auch Daten über Urkunden, die zur Ausstellung eines Reisepasses vorgelegt werden, gespeichert werden dürfen. Solche Daten sind erst sechs Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Reisedokuments zu löschen. Dadurch wird dem Antragsteller die mehrmalige Vorlage dieser Urkunden erspart.

Wenn Sie von der SPÖ für den Bürger da sind, wie Sie immer wieder behaupten, dann sollten Sie dieser Novelle zustimmen!

In Folge der geplanten direkten Zusendung des Personalausweises vom Hersteller an den Inhaber werden zusätzliche Verwaltungskosten gespart. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Mit dieser Novelle setzen die Regierungsparteien und Bundesminister Strasser einen klaren Akzent zu noch mehr Bürgernähe und Verwaltungsvereinfachung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Regierung kommt damit den Wünschen vieler Bürger entgegen. Zirka 700 000 Reisepässe und 50 000 Personalausweise werden jährlich beantragt. Diese hohe Zahl beweist die Wichtigkeit dieser Passgesetz-Novelle. Ich ersuche Sie daher, dieser Gesetzesinitiative im Sinne unserer Bürger zuzustimmen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Ich erteile es ihm.

21.57

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich einmal den anwesenden Mitgliedern des Hohen Hauses herzlich dafür danken, dass Sie die Diskussion über die Passgesetz-Novelle und das Abkommen Schweiz-Österreich-Liechtenstein betreffend verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit einem zugegeben wichtigen nationalen Ereignis voranstellen, das zur selben Stunde stattfindet. – Danke schön!

Ich möchte fünf Punkte nennen, die für die Passgesetz-Novelle entscheidend sind.

Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle die Möglichkeit geschaffen wird, dass der Reisepass auch bei der Heimatgemeinde beantragt werden kann.

Zweitens werden wir davon abgehen, dass der Hauptwohnsitz die behördliche Zuständigkeit begründet. Vielmehr wird, wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, ein Pass nunmehr bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden können.

Drittens werden wir wesentliche Vereinfachungen in Bezug auf die Beibringung von Urkunden durchführen.

Viertens ist diese Novelle vor allem Grundlage für einen neuen Personalausweis, der in einer Art Scheckkartenformat in Bälde zur Verfügung stehen soll.

Und fünftens möchte ich Frau Abgeordnete Stoisits ganz besonders herzlich bitten, sich das noch einmal anzusehen: Es werden gerade Auskunftsbeschränkungen bei Verurteilungen wegen Straftaten, die vor dem 21. Lebensjahr begangen wurden und bei welchen das Strafausmaß nicht mehr als sechs Monate beträgt, ausgesprochen. Damit kommen wir dem Wunsch des Justizausschusses im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Jugendgerichtsgesetzes nach, und wir haben auch der übereinstimmenden Expertenmeinung der Enquetekommission Rechnung getragen. (Abg. Mag. Stoisits: Da ging es ja nur um die Anpassung des Jugendgerichtsgesetzes!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch zum zweiten in Diskussion stehenden Sachverhalt, dem Abkommen zwischen Österreich, Schweiz


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite