Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 66

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Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.

Zunächst ist über den Rückverweisungsantrag, den die Abgeordneten Öllinger und Genossen zum Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen gestellt haben, abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen eintreten – also dafür, den Gegenstand nochmals dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen –, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen enthaltenen Gesetzentwurf.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Rasinger und Dr. Pumberger vor.

Schließlich liegen zwei von je 20 Abgeordneten unterzeichnete Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie dem Verlangen auf namentliche Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 bezieht.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, finden Sie in den Laden. Sie tragen die Bezeichnung "Ja"  – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein"  – das sind die rosafarbenen. Für diese Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für Artikel 1 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen sind, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Abgeordneten Mag. Schweitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Sophie Bauer wird ihn dabei später ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Mag. Schweitzer und Sophie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Stimmabgabe ist beendet.


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