Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 144

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hat sich geändert, der vorauseilende Gehorsam spielt wieder eine Rolle. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten ist heute in einem anderen Licht zu sehen, wenn es jetzt, wie bei den Staatsanwälten, eine Diskussion gibt, bei der es um die Abschaffung des Weisungsrechtes geht, wobei der oberste Weisungsgeber strikt sagt: Nein, kein Abschaffen! – Das ist ein Punkt, um jetzt noch einmal auf das strafprozessuale Vorverfahren zu kommen, bezüglich dessen es wirklich auch Diskussionsbedarf in den anderen Bestimmungen gibt, die in diesem Entwurf enthalten sind – so notwendig diese Reform auch ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Darum möchte ich, weil heute schon so oft und so viel aus Zeitungen zitiert wurde, auch aus einer Zeitung zitieren. Das ist eine Zeitung, von der die Damen und Herren, die Zeitung lesen, sicher wissen, dass das bestimmt nicht meine Lieblingszeitung ist, nämlich die "Kronen Zeitung", und ihr Justitiar ist Herr Dr. Swoboda, den ich jetzt zitieren möchte. Der Justitiar der "Krone" sagt zum § 56 in Verbindung mit § 301 StGB (Abg. Böhacker: Ist das nicht der "Falter"?)  – wieder gegenüber dem "Falter" –: "Verfassungswidrig, totaler Unsinn, Kasperlbestimmung". (Abg. Böhacker: Haben Sie die "Krone" gefaltet?)

Wenn man auf Seiten der Bundesregierung nicht mehr die Sensibilität hat – und jetzt wende ich mich vor allem an den Teil der Bundesregierung von der ÖVP; es gibt ja zwei –, dass man diesen Aufschrei der gesamten geschlossenen Medien- und Journalistenöffentlichkeit wahrnimmt, dann ist es weit gekommen. Es sind nicht nur ein paar, die die Fahne des Rechtsstaates hochhalten, sondern die Besorgnis, die Erregung, die Kritik ist eine allumfassende. Ich kenne keinen Journalisten in diesem Land, der sich dazu nicht kritisch geäußert hat. Vielleicht hat der eine oder der andere noch nicht die Möglichkeit gehabt, sich dazu zu äußern. Sie sind alle aufgefordert, es zu tun, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Grabner. )

Es liegt an uns, es liegt an Herrn Klubobmann Khol, und es liegt an dem heute nicht anwesenden Bundeskanzler (Abg. Dr. Khol: Und Minister Böhmdorfer! ), etwas zu tun. Daran sieht man, welche Meinung er vom Rechtsstaat hat, welche Meinung er darüber hat, wenn er nicht hierher kommt, wenn es um eine Grundrechtsdiskussion geht. Hier geht es um das wirklich diffizile Spannungsverhältnis in der Abwägung von Grundrechten. Wer ist da mehr gefragt als jener, der primus inter pares in der Bundesregierung ist, jener, der dieses Land am allermeisten öffentlich vertritt?!

Das, was heute noch als letzter Satz zu sagen ist, ist Folgendes: Die drei "Weisen" haben es sich wahrlich nicht verdient, dass sie mit ihrem "Freispruch" – unter Anführungszeichen – und mit ihrem Ergebnis, das sie geliefert haben, mit dem, worüber wir uns alle in Österreich gefreut haben, jetzt in dieser Art und Weise verunglimpft werden, wie es heute durch Herrn Dr. Ofner passiert ist. (Beifall bei den Grünen.)

Weder Herr Dr. Frowein noch Herr Dr. Ahtisaari noch Herr Dr. Oreja haben es verdient, von Dr. Ofner in dieser Form hier missbilligend und karikierend und wirklich unter ihrer Würde behandelt zu werden. Irgendwie ist es so, dass man es von den Freiheitlichen einfach nicht anders erwarten kann. Doch die ÖVP schweigt und lässt Frau Dr. Fekter sprechen. (Abg. Dr. Khol: Wir schweigen überhaupt nicht!)

Herr Dr. Khol, Sie haben jetzt Gelegenheit dazu: Nehmen Sie Stellung zu dem, was Frau Dr. Fekter uns via Zeitung ausgerichtet hat! Bitte, Sie sind der Nächste! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt der Herr Justizminister. Ich erteile es ihm.

16.28

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bestätige die


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