Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 52

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Nach den Bestimmungen, die Sie alle kennen, wird diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Fristerstreckungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Kiss und Dr. Krüger beantragt haben, eine dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 98/A bis 30. Juni 2001 gesetzte Frist um ein Jahr, das heißt bis 30. Juni 2002, zu erstrecken.

Es liegt in diesem Zusammenhang das Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristerstreckungsantrag durchzuführen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung einer Dringlichen Anfrage in Aussicht genommen ist, wird die Kurzdebatte über den Fristerstreckungsantrag im Anschluss an die Debatte über die Dringliche Anfrage stattfinden. Die Abstimmung über den Antrag findet dann unmittelbar nach Schluss der Debatte über denselben statt.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, dass die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer beantragt haben, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 438/A betreffend das Pensionsreformgesetz 2001 eine Frist bis 3. Juli 2001 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung, also am Schluss dieser Sitzung, zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir für die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Vorschlag vor, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 bis 9, 10 und 11, 14 und 15, 17 bis 20 und 21 bis 26 jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Da das nicht der Fall ist, werden wir so vorgehen und die genannten Vorlagen gemeinsam debattieren.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde eine Tagesblockredezeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten, Grüne 104 Minuten. Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass diese Tagesblockredezeit mit der genannten Verteilung der Redezeiten einstimmig so festgelegt wurde.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (573 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden (650 der Beilagen)


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