Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 82

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7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entschließungsantrag 284/A (E) der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen betreffend Hebung der sozialen Sicherheit des Sozialsystems im Bereich des Pflegegeldes in der Pflegeinfrastruktur (656 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entschließungsantrag 301/A (E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Defizite bei der Treffsicherheit des Pflegegeldes (657 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (575 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 – VRÄG 2002) (658 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.19

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Aus der Fülle von Vorlagen, die wir jetzt diskutieren, möchte ich mich mit einem Thema, nämlich mit dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz beschäftigen, weil ich weiß, dass viele Männer in diesem Land auf diesen heutigen Tag gewartet haben, darauf, dass dieses Unrecht, das im Herbst vergangenen Jahres beschlossen wurde, heute beseitigt wird.

Schon bei der Beschlussfassung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im vergangenen Herbst gab es zahlreiche Proteste. Sie alle wissen das. Besonders die Pensionistenorganisationen haben es nicht verstanden, dass Kriegsgefangene, die in verschiedenen westeuropäischen und überseeischen Ländern festgehalten worden sind, von der Entschädigung, die jenen Kriegsgefangenen gewährt wurde, die in Mittel- und Osteuropa gefangen waren, ausgenommen werden. (Zwischenruf des Abg. Großruck. )

Pensionistenverbände haben einige Tausend Männer und deren Schicksale erfasst, haben Protestaktionen organisiert und an die Parlamentsparteien appelliert. Ich möchte aus einem solchen Appell des Pensionistenverbandes vorlesen, in dem es heißt: Es ist durch nichts erklärbar, dass Österreicher, die in Frankreich und Belgien in Kohlegruben unter unmenschlichen Bedingungen geschuftet haben, die in Steinbrüchen und Schwefelhöhlen Nordgriechenlands arbeiten mussten oder in marokkanischen Gefängnissen festgehalten waren, keine Entschädigung bekommen sollen.

Meine Damen und Herren! Nach mehreren Monaten sachlichen Vorbringens dieses Unrechtes ist die Geduld der Betroffenen wahrlich am Ende und sie erwarten sich gerade heute von diesem Haus eine Reparatur dieses Gesetzes. Die Seniorenvertreter aller Fraktionen schöpften Hoffnung, als Sie, Herr Bundesminister, die Vertreter des Österreichischen Seniorenrates zu konkreten Gesprächen einluden, um mit ihnen über diese Novelle zu diskutieren. Auch Sie, Herr


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