Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 109

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schusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 426 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest; der Antrag ist damit angenommen.

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (473 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (662 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt keine Wortmeldung seitens des Herrn Berichterstatters vor.

Als erster Debattenredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grabner. Ich erteile es ihm.

14.04

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im September 2000 hat die Republik Österreich die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung hinterlegt.

Mit diesem Übereinkommen soll die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit sichergestellt und das Mindestalter für die Beschäftigung festgelegt werden, bei dem die körperliche und die geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert sind. – Dem war ein Beschluss des Ministerrates vom Juni 1999 vorangegangen, also noch aus einer Zeit, in der es einen SPÖ-Kanzler gegeben hat. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Österreich erklärt in dieser Urkunde, dass für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit auf seinem Territorium ein Mindestalter von 15 Jahren gilt. Diese Erklärung zu dieser Ratifikationsurkunde wurde allerdings auf Grund eines Versehens bisher nicht dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Inhalt dieser Erklärung, wonach das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung keinesfalls unter 15 Jahren liegen darf und nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, entspricht auch der innerstaatlichen Rechtslage.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion stimmt dieser Erklärung zu und begrüßt, dass dieses Übereinkommen in Österreich im September 2001 in Kraft tritt.

In anderen Bereichen fehlt es der so genannten Reformregierung allerdings an sozialem Gewissen und an sozialer Kompetenz. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie meinst du das?) Mit dem Zusatzbeitrag für die bisher mitversicherten Angehörigen treffen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, über 100 000 kinderlose Ehepaare in unserer Republik. In den weitaus meisten Fällen muss der Beitrag von den in Ehe oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Frauen geleistet werden, von denen die Hälfte bereits über 50 Jahre alt ist beziehungsweise in einem Pensionshaushalt lebt. Getroffen werden auch arbeitslose Frauen, die auf Grund der Anrechnung des Einkommens ihres Lebenspartners keine Notstandshilfe beziehen dürfen; sie haben diesen Zusatzbeitrag ebenfalls zu leisten.

Auch im Zusammenhang mit den Ambulanzgebühren wäre es notwendig, eine Nachdenkpause einzuschalten, denn da kommt nicht das herein, was man sich vielleicht erhofft hat.

Die so genannte Krankensteuer trifft wieder die Ärmsten der Armen. Ob die Einnahmen durch den Selbstbehalt nicht zur Gänze für die erhöhten Verwaltungskosten aufgewendet werden müssen, wird sich auch noch zeigen.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Sie belasten mit Ihrer Politik die Österreicherinnen und Österreicher über Gebühr – und das, obwohl bereits 900 000 Österreicherin


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