Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 98

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fassungsausschuss anzugehören, der das Gesetz über die Einrichtung der Volksanwaltschaft erarbeitete.

Herrn Kollegen Pilz und den Grünen möchte ich dazu sagen: Wir haben damals die Zahl 3 als Anzahl der Volksanwälte erarbeitet. Ich war ein 31-jähriger Universitätsassistent, der eben einen Aufsatz geschrieben hatte, der sich mit internationalem Benchmarking – es gab die Rechtsschutzeinrichtungen in den skandinavischen Ländern, es gab den schwedischen Justitieombudsman – befasst hat, und war daher Experte. Wir haben uns damals im Ausschuss auf die Zahl 3 für die Volksanwälte verständigt, weil wir vom Ausmaß der anfallenden Geschäfte und von der Arbeitsteilung her auch auf Grund der internationalen Erfahrungen zu dieser Zahl gekommen sind.

Des Weiteren war es lange fraglich, wie man den Wahlvorgang konstruieren soll. Ich weiß, die Grünen wollen eine geheime Wahl jedes einzelnen Volksanwaltes. Wir haben damals aber ganz bewusst jene Bestimmung über den so genannten Gesamtvorschlag, den der Hauptausschuss erstellt, fixiert. Warum? – Im Hauptausschuss können die Qualitäten der einzelnen Personen diskutiert werden. In der Vertraulichkeit eines Ausschusses kann über die Eignung und Nichteignung der einzelnen von den vorschlagsberechtigten Parteien genannten Kandidaten geredet werden. Wenn dann ein Vorschlag erstellt worden ist, soll dieser Vorschlag die größtmögliche Unterstützung des Hohen Hauses bekommen, damit die Volksanwälte ihre wichtige Tätigkeit – wenn möglich, auf einem einstimmigen Votum basierend –, vom Vertrauen des gesamten Nationalrates getragen, ausüben können. – Das war der Grund dafür, dass man die Anzahl der Volksanwälte mit drei festgelegt hat und sich für das Verfahren mit dem Gesamtvorschlag entschieden hat.

Ich verteidige diese Regelung heute ganz bewusst, weil ich glaube, dass sie richtig ist. Das hat mit Proporz, mit Nominierungsrechten oder mit Parteienanzahl nichts zu tun! Wir sind auch damals, als es fünf Parteien in diesem Hohen Haus gab, so vorgegangen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Außerdem: Manche Absurditäten im Vorfeld dieser Entscheidung müssen hier schon noch gewürdigt werden. Der Vorschlag, den wir erarbeitet haben, weist drei Persönlichkeiten auf, die jeder in diesem Haus aus unzähligen Sitzungen, Ausschussberatungen, Konfrontationen hier am Rednerpult und Beratungen über gemeinsame Gesetzentwürfe kennt. Jeder kennt Peter Kostelka, jeder kennt Rosemarie Bauer, und jeder kennt Ewald Stadler – jeder! Dass die Grünen ein Hearing dieser ohnehin bekannten Kandidaten verlangen, zeigt die Ernsthaftigkeit ihrer Argumentation.

Als in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Zivilprozessordnung ausgearbeitet wurde, sagte der damalige OGH-Präsident Franz Zeiler: Ob ein Ofen raucht, bedarf keines schriftlichen Beweises. – Das heißt: Offenkundige Tatsachen müssen nicht schriftlich bewiesen werden.

Ob die drei Kandidaten Kostelka, Bauer und Stadler geeignet sind oder nicht, bedarf keines Hearings! Wir alle kennen sie, und meine Fraktion wird alle drei, ohne jeden Vorbehalt im besten Wissen und mit bestem Gewissen unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir von der Volkspartei schlagen unsere Rosemarie Bauer zur Volksanwältin vor – in vestigiis Ingrid Korosec, eine große Frauenpolitikerin der Volkspartei. Rosemarie Bauer ist seit 18 Jahren im Parlament, im Bundesrat und im Nationalrat, und hat in allen wichtigen Bereichen gearbeitet. Sie war Frauenvorsitzende meiner Partei, ihr Schwerpunkt – ich bin froh darüber, dass dieser auch in Zukunft in der Volksanwaltschaft vertreten sein wird – liegt im Bereich berufstätige Frau mit Familie, in der Vereinbarkeit von Beruf, politischem Amt und Familie. Zudem war sie immer das, was man eine Wahlkreisabgeordnete nennt, sie war immer eine jener, die den Bürgerinnen und Bürgern sehr nahe sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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