Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 110

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Die maximale Redezeit aller weiteren Diskussionsbeiträge ist 5 Minuten. – Bitte.

15.13

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, dass die Beantwortung einer Anfrage eines Abgeordneten einer anderen Fraktion zum Anlass genommen wird, eine Debatte abzuführen. Ich begrüße diese Debatte, weil auch ich der Meinung bin, dass, wenn es einen Konsens oder Zustimmung auf breiter Basis gibt, das hier gesagt werden soll – noch dazu, wenn sich Vertreter der Vertriebenen-Verbände, die ich herzlich begrüße, hier im Haus befinden.

Ich freue mich selbstverständlich über diese Beantwortung der Anfrage, obwohl sie – ich werde mir erlauben, Herr Minister, Sie dann noch etwas konkreter zu fragen – nicht sehr ausführlich ausgefallen ist.

Meine Damen und Herren! Mehrere Artikel in den Medien im März dieses Jahres haben mich veranlasst, eine verbindliche Auskunft vom Finanzminister betreffend die Einrichtung eines Fonds für die Sudetendeutschen und heimatvertriebenen Altösterreicher einzuholen, denn ich bin dafür – und das ist ja auch ein langjähriger Wunsch der Vertriebenen-Organisationen –, dass diese eine verbesserte finanzielle Basis erhalten.

Es war ja bisher nicht immer ganz einfach. Kollege Mühlbachler und ich haben in der alten Koalition versucht, eine Übergangslösung zu finden, sodass sich die Vertriebenen-Organisationen nicht ständig als Bittsteller anstellen müssen, um ihre Tätigkeit und die wissenschaftliche Arbeit im "Haus der Heimat" durchführen zu können.

Ich erinnere daran, dass die Republik Österreich und die Stadt Wien sehr maßgebliche Mittel flüssig gemacht haben, um das "Haus der Heimat" in der Steingasse im 3. Bezirk, das heute eine wichtige Heimstätte der Vertriebenen-Verbände ist, mitzufinanzieren. Daher begrüße ich es, wenn dieser Fonds eingerichtet werden soll.

Es ist aber schon zu betonen – ich möchte das ganz vorne hinstellen –, dass es sich bei diesem Betrag um keine Entschädigung für die Opfer der Vertreibung handelt, sondern dass mit diesem Geld die wichtige Arbeit der Verbände der Heimatvertriebenen unterstützt werden soll. Die Bezeichnung "Vertriebenen-Fonds" ist daher irreführend, da die Vertriebenen selbst damit ja in keiner Form entschädigt werden.

Laut Antwort des Finanzministers auf meine Anfrage soll der Fonds ein Volumen von 100 Millionen Schilling haben, wobei 55 Millionen Schilling als einmalige Förderung vom Bund bereitgestellt werden – ich habe aber im Budget für dieses Jahr noch keine Position gefunden, wo dieser Betrag aufscheint. 45 Millionen Schilling sollen von den Bundesländern geleistet werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich gleich die konkrete Frage an den Finanzminister stellen: Ist dieser Betrag der Bundesländer bereits gesichert? – Wir haben nichts von einer Ankündigungspolitik, und die Vertreter der Vertriebenen-Verbände haben auch nichts davon. Daher möchte ich konkret wissen: Wie schaut das aus? Hat sich die Landesfinanzreferentenkonferenz schon mit dieser Frage beschäftigt? Gibt es hier bereits Zusagen? Was wird geschehen, wenn sich ein Bundesland weigert, diesen Fonds mitzufinanzieren? Fällt dann der ganze Fonds? – Ich glaube, es ist noch eine ganze Reihe von Fragen offen.

Weiters steht auch in dieser Anfragebeantwortung, dass es sich bei dem Betrag des Bundes um eine einmalige Leistung handelt. Es ist mit keiner weiteren finanziellen Unterstützung durch den Bund zu rechnen.

Meine Damen und Herren! Der Betrag von 100 Millionen Schilling darf auf keinen Fall als Schweigegeld für die Vertriebenen-Verbände verstanden werden (Beifall der Abgeordneten Dr. Ofner und Dr. Kurzmann ), weil die Bundesregierung ohnehin schon genug Schwierigkeiten mit diversen Nachbarländern hat – man braucht nur an Temelin oder die Übergangsfristen zum


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