Massive Anzeichen von unbankmäßigen Vorkommnissen gab es bereits im Jahre 1998. Meine Kollegen Trattner und Böhacker sahen bei der Rieger Bank einen Handlungsbedarf und forderten die Sonderprüfung durch den Rechnungshof. Was die kritisierte Bankenaufsicht betrifft, so kann man dem nun vorliegenden Rechnungshofbericht Folgendes entnehmen:
"Die mangelhafte Sorgfalt des Bankprüfers stellte im Falle der Rieger Bank AG die entscheidende Schwachstelle im gesamten aufsichtlichen Kontrollsystem dar."
Sehr geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich kurz auf die Chronologie der Rieger Bank eingehe. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Begonnen hat dieser traurige Akt der österreichischen Bankgeschichte schon im Jahre 1982 bei der Ausstellung der Konzession. Hier unterlief dem damaligen Finanzminister Salcher ein gravierender Fehler: Der Konzessionsbescheid lautete auf Betrieb von Devisen- und Wechselstubengeschäft, obwohl die Rieger Bank nur um die Wechselstubenermächtigung ansuchte. Ein Versuch, dies rückgängig zu machen, scheiterte.
Im Jahre 1994 übergab die Rieger Bank nach wiederholter Aufforderung der OeNB ihre Geschäftsunterlagen für die Jahre 1992 und 1993 zur Prüfung, aber der Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil gefasst, dass eine Kontrolle nicht notwendig sei, und die Unterlagen wurden wieder zurückgezogen.
Das Einzige, was bei dieser Rieger Bank AG funktionierte, war die rechtliche Vertretung dieses Geldinstitutes. Aber wo blieben die innerbetriebliche Haftung und Aufsicht? Wer war in diesen Jahren – bis 1997 – der Vorsitzende des Aufsichtsrates? – Kein Geringerer als der derzeitige Salzbaron und Industrielle Dr. Hannes Androsch. (Abg. Jung: Aha! Wieder ein Finanzminister!)
Im Jahre 1998 gab es abermals eine Anzeige wegen des unerlaubten Betriebes von Bankgeschäften. Im März 1998 wurde ein Gutachten von einer Beratungsgesellschaft erstellt, das aber der eigenen Gesellschaft zu heiß geworden sein dürfte, und es wurde daher zurückgezogen.
Ungeachtet dieser Handlungsweisen legte die Rieger Bank im April 1998 eine Anleihe für den kleinen Anleger auf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Bankenaufsicht beziehungsweise die Wertpapieraufsicht auf Grund der Vorkommnisse tätig werden müssen, um diese Auflage zu verhindern. – Es geschah nichts, und Hunderte Österreicherinnen und Österreicher konnten natürlich dem lockenden Angebot der 7,5-prozentigen Verzinsung nicht widerstehen. Leider kamen diese Anleger weder in den Genuss der Zinsen, noch kam es zum Rückfluss dieser Gelder.
Interessantes Detail am Rande: Den Vertrieb dieser Rieger Bank-Anleihe übernahm eine gewisse Diskont Bank. Sie kassierte für diese Tätigkeit 15 Prozent Provision. Auch bei dieser Bank gab es sehr große Unstimmigkeiten und diverse Anzeigen, und sie meldete im Jahre 1998 Konkurs an. – Auch dieser Fall ist kein Ruhmesblatt für die Bankenaufsicht!
Sehr geschätzte Damen und Herren! Wenn Sie glauben, das ist alles, dann muss ich Sie enttäuschen. Es gibt noch eine Besonderheit bei der Rieger Bank. Mit der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters zum Bankprüfer wird der Gipfel der Kuriositätensammlung dieser negativen Bankenstory erreicht. Man muss sich das einmal vorstellen: Ein Wirtschaftsprüfer überprüft die eigenen Papiere der Jahre 1996 und 1997, die sich als gefälscht herausstellen, und dieser Mann ist auch als Bankprüfer tätig und bestätigt diese Prüfungsberichte und stellt fest, dass keine Verstöße gegen das Bankwesengesetz vorliegen! Da drängt sich doch der Vergleich auf mit dem Polizisten, der mit einem Einbrecher gemeinsame Sache macht.
Interessant ist auch Seite 32 des Rechnungshofberichtes, denn da steht: "Laut Stellungnahme des BMF seien die Pflichtverletzungen des Bankprüfers der Kammer der Wirtschaftstreuhänder angezeigt worden; die involvierten Personen würden nicht mehr als Bankprüfer verwendet werden."