Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 49

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Welch tolle Leistung des damaligen Finanzministers! Die unfähigen Bankprüfer werden nicht mehr verwendet!

Dank dieser untätigen Bankenaufsicht haben in der Causa Rieger Bank und Diskont Bank nicht nur Hunderte Österreicherinnen und Österreicher viel Geld verloren, sondern auch Vater Staat. Ich bin aber überzeugt davon, sehr geschätzte Damen und Herren, dass die von unserem Finanzminister Karl-Heinz Grasser konzipierte und bereits beschlossene Finanzmarktaufsicht in Zukunft solche Pleiten im Bankenbereich verhindern wird. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.08

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Kollege Müller, Sie haben offensichtlich den Prüfbericht zur Bankenaufsicht sehr genau gelesen. Nennen Sie mir auch nur eine Stelle, wo die von Ihnen genannten Finanzminister durch den Rechnungshof kritisiert worden wären. (Abg. Böhacker: Das ist keine Fragestunde!) Sie benützen diesen Bericht ganz einfach wieder einmal dazu, sozialdemokratische Politiker zu besudeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt ein umfassender Bericht vor, der sehr viele Kritikpunkte in der Bankenaufsicht zu Tage gebracht hat und auch Änderungen vorschlägt, so zum Beispiel: die Stärkung der Effizienz, der Durchschlagsfähigkeit der Bankenaufsicht, höhere Anforderungen an die Eigentümer und an die Geschäftsführer der Banken, die Kleinbanken gehörten öfter und besser beaufsichtigt, vermehrte Prüfungen an Ort und Stelle durch die Oesterreichische Nationalbank.

Finanzminister Edlinger hat noch vor Vorliegen dieses Berichtes eine Expertenkommission eingesetzt und eine Studie erarbeiten lassen. Auf Basis dieser Studie wurde dann seitens der Sozialdemokratie der Vorschlag für eine neue Bankenaufsicht erarbeitet, ein Vorschlag, der vorsieht, dass in Zukunft die Oesterreichische Nationalbank in Form einer 100-prozentigen Tochter die Bankenaufsicht bewerkstelligt. Das würde eine optimale Nutzung der Ressourcen bedeuten, wäre kostengünstig, international anerkannt und üblich und wird auch vom Rechnungshof für gescheit erachtet. Die Regierung hat, um nur ja zu vermeiden, dass die Oesterreichische Nationalbank mitinvolviert wird, schnell eine neue Institution geschaffen, eine völlig neue Behörde, ohne auf die Kosten zu achten und überhaupt zu bedenken, dass es noch verfassungsrechtliche Anmerkungen gegeben hat.

Ein typisches Beispiel! Sie werfen uns immer vor, dass wir Fundamental- und Radikal-Opposition betreiben, aber hier ist ein Vorschlag vorgelegen, der von Ihnen einfach abgeschmettert wurde, und Ihr Vorschlag wurde kurzerhand beschlossen. (Abg. Dr. Stummvoll: Das entspricht nicht der Wahrheit, Herr Kollege!) Offensichtlich hat sich hier auch der Herr Altparteiobmann von der FPÖ eingeschaltet, denn wenn dieser "Nationalbank" hört, dann sieht er im wahrsten Sinne des Wortes rot. Er hat wahrscheinlich verboten, dass die Nationalbank mit der Prüfung beauftragt wird. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Da schafft man sich lieber eine eigene Institution, koste es, was es wolle. (Abg. Dr. Stummvoll: Fragen Sie den Kurt Heindl, ob das wirklich so war!)

Das Pikante daran ist: Im April 2002 tritt dieses Gesetz in Kraft, aber man hat es gar nicht erwarten können und sofort nach der Beschlussfassung die Vorstände besetzt, um regierungsfreundliche und politisch zuverlässige Leute in der Bankenaufsicht zu sichern. Das ist mit aller Konsequenz feststellbar.

Dieses Strickmuster, meine Damen und Herren, findet man in diesem Rechnungshofbericht des Öfteren, unter anderem auch dort, wo es um das Österreichische Institut für Familienförderung geht. Auch dieses war Gegenstand der Prüfung. An dieses Institut sind von 1994 bis 1999 völlig freihändig, ohne jede vergabegesetzliche Anwendung 50 Millionen Schilling vergeben worden,


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