vorlesen, was Sie geschrieben haben: Sie haben in die Begründung Ihres Antrags geschrieben, dass durch die herrschende Situation besonders bei den betroffenen Schulen ein Niveauverlust droht. Daher kommt die Diskussion um den Niveauverlust. Das stammt aus dem Antrag, den Kollege Amon eingebracht hat.
Wenn man objektiv die Frage stellt, ob nach den bestehenden schulorganisationsrechtlichen Grundlagen genügend Kinder in die AHS und genügend Kinder in die Hauptschulen gehen, dann könnte ja in diesem Prüfverfahren genauso herauskommen, dass eigentlich mehr Kinder in die AHS gehen sollten. Das könnte der Fall sein, wenn Sie jetzt ein objektives Verfahren ankündigen.
Aus dem Antrag geht aber offenbar hervor, dass Sie wollen, dass weniger Kinder in die AHS gehen. Und da gibt es eine kleine Differenz zu dem, was Bundeskanzler Schüssel gesagt hat, dass er nämlich die Akademikerquote erhöhen will. Beim bestehenden österreichischen Schulsystem ist die Akademikerquote allerdings nun einmal an die Matura gebunden, und Kinder, die in AHS-Unterstufen gehen, sind tendenziell eher darauf ausgerichtet, zu maturieren als diejenigen, die in Hauptschulen gehen. Wenn man also die Erhöhung der Akademikerquote postuliert, dann ist es meiner Meinung eigentlich logisch zu sagen, dass man den Zugang zur AHS grundsätzlich stärken will. Ich verstehe daher Ihr Handeln von der Logik her nicht ganz.
In der Schulgesetzgebung ist es ja auch so definiert, dass der Unterschied zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschulen – Kollege Schweitzer hat das auch im Ausschuss wieder betont – in der Vorbereitung der Studierfähigkeit besteht, die in der AHS-Unterstufe vorgesehen, in den Hauptschulen jedoch nicht vorgesehen ist.
Wenn es also eine Differenz gibt, dann muss man zunächst überhaupt darüber diskutieren, wo diese Trennung sinnvoll und zielführend ist, und diesbezüglich gibt es grundlegende Auffassungsunterschiede. Sie meinen offenbar, wenn ich das richtig interpretiere, dass es Sinn macht, möglichst früh begabtere Schüler – wie immer man das definiert – von weniger begabten zu trennen, sodass die begabteren Schüler die AHS und die weniger begabteren die Hauptschulen besuchen. Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob der Unterricht dort gut ist oder nicht, sondern es geht Ihnen darum, möglichst früh Begabungen zu trennen.
Ich kann Ihnen sagen: Erstens gibt es diesbezüglich äußerst große Unterschiede und sehr wohl auch ganz andere Meinungen in der pädagogischen Literatur, und zweitens ist das ein sehr eingeschränktes Bild von Unterricht, das extrem an Faktenwissen orientiert ist und das etwa das soziale Lernen sehr wenig berücksichtigt. (Beifall bei den Grünen.)
Viel mehr ist zu dem Antrag, so wie er vorliegt, nicht zu sagen. Sie haben Ihre Aussage in den Medien, dass nämlich 52 Prozent derjenigen, die aus Hauptschulen kommen, später maturieren, voriges Mal im Ausschuss wieder relativiert. Ich habe dann versucht zu hinterfragen, ob Sie eigentlich der Meinung sind, dass auch diese in falschen Schulen sind, denn meiner Ansicht wäre es, so wie ich das Gesetz lese, doch eigentlich sinnhaft, dass diejenigen, die später maturieren, vorher in die AHS-Unterstufe gehen. Vielleicht ist das auch falsch! Oder halten Sie es für besonders sinnvoll, dass ein Großteil zuerst in die Hauptschulen geht und nachher maturiert? – Ich verstehe Ihre Logik einfach nicht!
Ein Punkt dabei ist aber auch, dass Sie eine Verlagerung der Entscheidung weg von den Volksschullehrern, die eine längere Beobachtungsmöglichkeit haben, hin zu anderen Instanzen wollen. Das haben Sie selbst gesagt!
Über die Zulässigkeit eines Prognoseverfahrens hinsichtlich des weiteren Bildungserfolgs möchte ich nicht diskutieren, denn eine solche Absicht wäre unseriös. Wenn Sie aber glauben, für die Frage des Übertrittes nach der vierten Schulstufe eine andere, externe Institution einziehen zu können, dann möchte ich erwidern, dass das meines Erachtens sachlich überhaupt nur dann funktionieren kann, wenn kein punktueller Test vorgenommen wird, sondern es irgendein längeres Beobachtungsverfahren gibt.