Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 74

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Gaugg: Weil die sitzen nicht neben dem Verzetnitsch im Parlament, sodass sie ihn fragen könnten! Wozu sitzen denn Sie da herinnen? Was tun denn Sie da herinnen überhaupt? – Wo ist denn der Verzetnitsch?)  – Ich möchte Ihnen das nur mitteilen. Ich hoffe, Sie registrieren auch, was Ihre Parteifreunde in Oberösterreich einstimmig beschlossen haben.

Nun, meine Damen und Herren, ASVG- und GSVG-Novellen sind immer notwendig. Die Gesetze müssen sich der Zeit anpassen. Aber es steht nirgends geschrieben, dass bei solchen Novellen auch Maßnahmen gesetzt werden müssen, die demokratiepolitisch schon mehr als bedenklich sind!

Gerade § 43a betreffend Informations- und Aufklärungspflicht hat es schon in sich. Ich hoffe, Sie haben das auch wirklich alle gelesen, was Sie da heute beschließen wollen. Das ist nämlich nichts anderes als ein Maulkorberlass, meine Damen und Herren! Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die geforderte Abstimmung – nämlich die Abstimmung mit dem Minister – lediglich einseitig ausgerichtet ist: Der Minister kann alles verbreiten und aussagen (Abg. Gaugg: Nein, dem Dietachmayr wird er seine Aussendungen vorlegen!), aber wenn der Hauptverband oder der Versicherungsträger etwas verlautbart, dann muss er den Wortlaut dem Minister vorlegen.

Dieser Maulkorberlass ist nicht nur verfassungsrechtlich unzulässig, weil er eine über das Aufsichtsrecht des Ministeriums hinausgehende politische Intervention in den Bereich der Selbstverwaltung darstellt, sondern er ist auch ein durchaus wirksames Mittel, missliebige Funktionäre der Sozialversicherung mit dem Verlust ihrer Funktion in der Selbstverwaltung zu bestrafen. Damit hat es sich, und das ist der wahre Grund dafür, warum Sie das beschließen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ein ganz wesentlicher Faktor ist die Pensionsanpassung, die kurz vor ihrem Abschluss steht. Die Pensionistinnen und Pensionisten wurden durch die massiven Belastungspakete der schwarz-blauen Regierung besonders hart getroffen. Sie wissen, das Maßnahmenpaket aus dem Jahr 2000, zusammen mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, führt zu einem realen Einkommensverlust der älteren Menschen. In den Jahren 2000 bis 2004 werden in unserem Land Leistungskürzungen mit einem Gesamtvolumen von 53 Milliarden Schilling zusammenkommen. Die ältere Generation in unserem Land kann das zum Teil an den Rand ihrer Existenz bringen.

Da können Sie noch so viele Zahlen bringen. Herr Bundesminister! Sie haben heute hier im Plenum sehr lautstark Ihre Argumente vorgebracht. Dazu muss ich Ihnen wirklich entgegenhalten: Die Lautstärke wird nie die Kraft der Argumente ersetzen können! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben hervorgehoben, dass in der Zeit der sozialdemokratischen Regierungsbeteiligung die Pensionen nicht so hoch gestiegen wären wie in Ihrer Zeit. – Ich muss Sie berichtigen: In den Jahren 1995 bis 2000 sind die Pensionen um durchschnittlich 10,29 Prozent gestiegen, während der Verbraucherpreisindex in diesem Zeitraum um 9,2 Prozent gestiegen ist. – Jeder Volksschüler kann anhand dessen nachrechnen, in welcher Zeit die Pensionistinnen und Pensionisten mehr bekommen haben!

Ich bin schon sehr gespannt, Herr Bundesminister, denn ich lese heute in den "Oberösterreichischen Nachrichten", dass sich auch der Herr Landeshauptmann aus Kärnten wieder in die Debatte eingemischt hat und Ihnen ausrichten lässt, dass die geplante Erhöhung zu wenig ist. – Ich gebe ihm in diesem Punkt Recht. Ich bin auch schon sehr neugierig, wie sich der Seniorensprecher der ÖVP dazu äußern wird.

Dazu heißt es in den "Oberösterreichischen Nachrichten":

"Haupt bezeichnete den Vorschlag im OÖN-Gespräch ,als sehr kongruent’ ...". – Ich bin daher sehr gespannt, wie das weitergehen wird. – Er sagt aber dann: "Der Ball liegt demnach beim Finanzminister."


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