Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 109

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kommen sonst 200 Zivildiener dazu, gegen die Gesetzesnovelle beim Verfassungsgerichtshof zu klagen, und zwar deshalb, weil in Wirklichkeit die Ausbildung für die Zivildiener gestrichen worden ist? (Zwischenruf des Abg. Großruck. )

Diese Zivildiener klagen auch, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllen im Hinblick darauf, dass die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildiener entsprechend durchgeführt werden kann und sie ihre Aufgaben erfüllen können. Tatsächlich wurde den Zivildienern ihre Aufwandsentschädigung massiv gekürzt. 48 Prozent hat man ihnen weggenommen, mit läppischen 43 S Verpflegungsgeld wurden sie abgespeist. Das ist keine "Win-win"-Situation, sondern das ist eine "Loser"-Situation für die Zivildiener. Das ist Faktum, das ist die Realität! (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister! Festzuhalten ist auch, da Sie sagen, Sie haben einen "Rucksack" von 17 000 Zivildienern übernommen, dass es derzeit immer noch 14 000 zuweisbare Zivildiener gibt. (Abg. Schwarzenberger: Das sind weniger als 17 000!)  – Okay. (Abg. Schwarzenberger: Einem und Schlögl haben jedes Jahr mehr gehabt!) Ich will ganz klar darauf hinaus, dass man da natürlich etwas tun kann. Aber wenn man eine Novelle macht, in der man unterschiedlich hohe Subventionen gewährt, nämlich 6 000 S für bestimmte Bereiche, 3 000 S für andere, und es noch Organisationen gibt, die 3 000 S an Strafgeld bezahlen müssen, damit sie einen Zivildiener bekommen, dann engt man natürlich ein. Dann kann man diesen "Rucksack" nicht entsprechend abbauen, den übrigens die ÖVP voll mitzuverantworten hat – für den Fall, dass sie da etwas zu kritisieren hat. (Abg. Kößl: Den Innenminister haben wir noch nie gestellt! – Abg. Großruck: Den Schlögl hat er schon vergessen! Den gibt es nicht mehr! – Ruf bei der ÖVP: Wer war Schlögl?)

Meine Damen und Herren! Das ist vielleicht auch eine Anregung, darüber nachzudenken, inwieweit man hier eine andere Vorgangsweise wählen könnte. Die Motivation wird nur dann funktionieren, wenn es entsprechend mehr Geld gibt und wenn man den Trägerorganisationen, die jetzt etwa Strafgeld bezahlen müssen, ganz einfach auch die Möglichkeit gibt, mehr Zivildiener aufzunehmen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Mühlbachler. )

Meine Damen und Herren! Zur Frage der Bevorzugung des Roten Kreuzes: Da hat sich ja der Streit zwischen dem Herrn Minister, der da sehr emotional war, und der Kollegin Haidlmayr entwickelt. Herr Minister! Sie sind ja ein Manager, sagen Sie immer. Wenn Sie als Manager eine Firma damit beauftragen, eine Ausschreibung für ein Produkt vorzunehmen, dann werden Sie nicht jene Firma damit beauftragen, die sich zugleich auch um die Lieferung des Produktes bewirbt. Das ist nämlich ein Ausschließungsgrund. Das ist unvereinbar. Das ist eine Bevorteilung. Das ist nicht möglich. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist eine ganz klare Angelegenheit, dass jemand, der den größten Nutzen aus dieser Angelegenheit zieht, natürlich nicht zugleich mehr oder weniger bei der Ausschreibungsgestaltung dabei sein kann. In diesem Fall heißt das, dass derjenige, der den Nutzen daraus zieht – da muss man schon sehr genau darauf achten –, nicht unbedingt auch die Zivildienstverwaltung innehaben kann.

Ich bin dafür, dass das Rote Kreuz und alle anderen Trägerorganisationen genügend Zivildiener bekommen. Aber das sollte fair vor sich gehen. Herr Bundesminister! Sie waren selber Zivildiener. Strengen Sie sich an und verändern Sie die Situation! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte. (Abg. Mag. Mühlbachler: Was hat der Parnigoni gegen das Rote Kreuz?)

15.25

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haidlmayr, Sie haben hier gesagt, dass Sie die Verantwortung für die Zivildiener tragen. Ich teile diese Verantwortung mit Ihnen, Frau Abgeord


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