Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 56

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Ich persönlich forciere das Modell der Pflegefreistellung und eine Ausweitung dieses Modells, weil es alle unsere Anforderungen abdecken würde, nämlich sowohl die sozial- als auch die arbeitsrechtliche Anforderung, aber auch die Frage der Finanzierung lösen würde. Der Zeitung ist zu entnehmen, dass die Entgeltfrage offensichtlich noch nicht geklärt ist. Das ist aber letzten Endes ausschlaggebend dafür, ob die Menschen diese Freistellung oder Karenzierung, wie immer es heißt, tatsächlich in Anspruch nehmen können. Das ist der wesentliche Punkt, an dem sich offensichtlich die Geister geschieden haben.

Ich hoffe, dass der Entschließungsantrag in unserem Sinn umgesetzt wird. Wir brauchen uns heute bei noch niemandem zu bedanken. Heute können wir uns bei uns selbst bedanken, dass wir zu diesem Vier-Parteien-Antrag gekommen sind, aber umgesetzt ist er noch nicht, und die Frage ist, wie dieser Vier-Parteien-Antrag umgesetzt wird. Das ist der wesentliche Punkt. Uns geht es da auch gerade um diese Möglichkeit, wenn man berufstätig ist, für eine gewisse Zeit den Beruf ganz oder teilweise, nämlich durch Teilkarenzierung, stundenweise, aufzugeben, um mit einem Menschen, der einem lieb ist, einfach noch einmal eine Zeit zusammen zu sein, ihn zu betreuen, wenn klar ist, dass er bald aus dem Leben scheiden muss. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das Thema ist damit aber nicht beendet. Wovon reden wir denn? – Wir reden von Fällen, in denen wir als Menschen die Chance haben, voneinander Abschied zu nehmen, wo wir das Loslassen lernen können, wo uns die Möglichkeit eingeräumt wird, mit Menschen, bei denen klar ist, dass sich ihr Leben dem Ende zuneigt, noch einmal zusammen zu sein. Wir haben ja heute beim vorigen Tagesordnungspunkt schon über Notfälle, über Katastrophen gesprochen. Und wir müssen in diesem Bereich sicherlich noch weiter arbeiten und schauen, wie wir den Überlebenden, den Angehörigen das Umgehen mit dieser Situation erleichtern können.

Ich möchte mich dem Dank anschließen, möchte aber doch darauf hinweisen, dass natürlich die Umsetzung das Wesentliche ist, das, was die Menschen dann tatsächlich aus diesem Antrag für sich selbst, für ihre Lebenssituation mitnehmen können. Und ich hoffe sehr darauf, Herr Staatssekretär – der Herr Bundesminister ist leider nicht mehr da –, dass es möglich sein wird, diese Pflegekarenz, Sterbekarenz, wie immer es dann heißen mag, so in Anspruch zu nehmen, dass es sich die Menschen unabhängig von ihrer Einkommenssituation leisten können, Menschen, die ihnen lieb sind, die ihnen nahe stehen, in den letzten, schwersten Stunden zu begleiten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.24

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Silhavy, ich finde es wirklich müßig, zu sagen, wer jetzt der Erfinder oder die Mutter, der Vater einer Idee ist. (Abg. Dr. Lichtenberger: Aber angefangen hat wer anderer damit! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Ich finde es prinzipiell müßig, denn in der vergangenen Legislaturperiode war es meine Fraktion, die diesbezüglich etwas gemacht hat. Und wenn Sie sagen, es gibt gewisse Dinge noch nirgends, Palliativstationen etwa, dann schauen Sie einmal in unser gemeinsames Bundesland! Da war es meine Initiative. Es ist egal, wer den Anstoß gibt, es ist wichtig, dass auf diesem Gebiet etwas passiert. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Durch den steigenden Wohlstand und die Fortschritte in der Medizin können sich immer mehr Menschen – Gott sei Dank, sage ich – über eine deutlich gestiegene Lebenserwartung freuen. Während 1960 die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern 65 und bei Frauen 72 Jahre betrug, lag sie im Jahre 1999 bei 75 und 81 – mit steigender Tendenz.

Mit zunehmendem Alter erhöhen sich aber auch Wahrscheinlichkeit und Dauer einer potenziellen Pflegebedürftigkeit, aus Krankheitsgründen, aus Gründen der Morbidität oder auf Grund von altersbedingten Behinderungen.


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