Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 84

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einziges Ansuchen jemals bei uns im Ministerium eingetroffen ist. Daher ist von unserer Seite leider die Feststellung zu treffen, dass der Personenkreis, der in Ihrem Abänderungsantrag angesprochen ist, für uns vom Ministerium nicht auffindbar ist, weil es in diesem Fall keine Zuschriften, Meldungen, Interventionen von Vereinen und anderen gibt. Ich habe gar nichts dagegen, auch den Kreis der Kriegsgefangenen des Ersten Weltkrieges hier mit einzubeziehen, aber ich glaube, dass wir hier eine legistische Fleißaufgabe – weil allzu spät – machen für eine Gruppe, die von unserem Ministerium leider nicht auffindbar ist.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auch Universitätsprofessor Dr. Karner ausdrücklich meine Anerkennung für seine Forschungen und seine Bemühungen aussprechen, denn im Zusammenhang mit der heute zu erledigenden Problematik haben Universitätsprofessor Dr. Karner und sein Institut erhebliche Vorarbeiten geleistet. Sehr viele ehemalige Kriegsgefangene sind heute in der Lage, durch internationale Archive und die dort liegenden Materialen den Nachweis über ihre Kriegsgefangenschaft erbringen zu können, wenn sie in den Nachkriegswirren ihre eigenen Unterlagen verloren haben, sodass auch sie heute in den Genuss dieses Gesetzesbeschlusses, dieses Schlusssteines, kommen können.

Ich darf in die Diskussion noch etwas einbringen, was mir – Kollege Nürnberger hat meine damalige Stellungnahme vor dem Parlament angesprochen – auch am Herzen liegt, dass nämlich auch die Frage der kleinen Gruppe der Zivilinternierten altösterreichischer Minderheit mit diesem Gesetzentwurf des heutigen Tages miterledigt ist. Es sind nach Ansicht der Wissenschafter etwa 1 000 bis maximal 2 500 Personen, die aus diesem Kreis auch Zwangsarbeit leisten mussten und als Internierte, hauptsächlich aus den altösterreichischen Minderheiten der Banater Schwaben, der Siebenbürger Sachsen, der Gottscheer, der Mährer und der Sudetendeutschen kommend, als österreichische Staatsbürger von den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und der nachfolgenden Zwangsarbeit negativ betroffen waren.

Herr Kollege Dietachmayr von der sozialdemokratischen Fraktion hat ausgeführt, dass wir hier Unrecht geschaffen hätten. Wir haben bewusst zunächst jene Kriegsgefangene, die in den Oststaaten des ehemaligen Warschauer Paktes in Kriegsgefangenschaft waren, als erste Stufe berücksichtigt, weil, wie Sie wissen, Herr Kollege Dietachmayr, bei den Verhandlungen über die Reparationsleistungen der Republik Österreich vereinbart wurde, dass die in den ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten geleistete Zwangsarbeit eine Senkung der Reparationszahlungen an die Sowjetunion, an den Osten zur Folge hat, was auf das gesamte Staatswohl Österreichs eine positive Auswirkung gehabt hat. Wir waren daher in der Bundesregierung auch verfassungskonform, glaube ich, der Meinung, dass diese Gruppe den ersten Anspruch auf die damals zur Verfügung stehenden Mittel haben soll. Ich als zuständiger Sozialminister – wie auch die Bundesregierung – habe nach meinem Amtsantritt aber immer betont, dass das, was heute hier zur Beschlussfassung ansteht, unser Ziel ist, um hier einen umfassenden Schlussstein der Entschädigungsleistungen in diesem Bereich zu setzen.

Ich bin also daher zufrieden, dass der Nationalrat in seiner überwiegenden Mehrheit das genauso sieht, wie es die Bundesregierung im seinerzeitigen Beschluss im Dezember des Vorjahres gesehen hat. Die Inserate, die Kollege Öllinger skizziert hat, haben selbstverständlich die Beschlussfassung der Bundesregierung vorweggenommen.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass sehr viele der älteren Herrschaften sehr große Schwierigkeiten haben, den Verwaltungsweg zu gehen, und es ist mir daher wichtig erschienen, dass jene, die als Westgefangene bereits bei ihren Pensionsversicherungsanstalten Anträge eingebracht haben, ihre Anträge nicht zurückziehen müssen, sondern dort liegen lassen können, um möglichst schnell nach Beschlussfassung dieses Gesetzes hier im Hohen Hause, auch auf Grund des hohen Alters, der Betagtheit des betroffenen Personenkreises, noch in den Genuss dieser symbolischen Zahlungen zu kommen.

Ich bitte, das nicht als negative Tätigkeit und als Werbemaßnahme der Bundesregierung zu betrachten, sondern als tatsächliche Maßnahme im Interesse der Betroffenen, damit sie vorzeitig und möglichst umfassend ihre Unterlagen beisammen haben, um eine zeitgerechte Abwicklung


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