Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 149

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der Zwischenzeit auch selbst eine sehr gute Ausbildung, und letztlich eine Anpassung der Förderung an die EU-Vorgaben.

Ich habe es schon erwähnt: Eine europäische Kommission hat den gesamten österreichischen Wald als ökologisch und nachhaltig eingestuft. Von der gesamten österreichischen Staatsfläche sind bereits 47 Prozent Wald. Das heißt, dass hier eine sehr große Aufgabe auf die Waldbesitzer zukommt, wobei zu sagen ist, dass dieser Wald mit mehr Eigenverantwortung, so wie schon in der Vergangenheit, bestens geschützt und gepflegt wird. Immerhin sind über 80 Prozent des österreichischen Waldes in privaten Händen, und der Privatwald wird genauso gepflegt und geschützt wie jener der Österreichischen Bundesforste und jener der Länder und Gemeinden.

Unser schönes Österreich wäre wirklich zu schade, um es einer rot-grünen Regierung zum Abwirtschaften zu überlassen. Wir sind reformfähig und führen daher die nötigen Reformen auch durch. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Schwarzenberger! Haben Sie einen Antrag verlesen? (Abg. Schwarzenberger: Nein!)  – Wollen Sie es noch tun oder der nächste Redner? (Abg. Schwarzenberger: Der nächste Redner!)  – Danke.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pirklhuber. – Bitte.

16.42

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Von Abwirtschaften kann da gar nicht die Rede sein. Abholzen, Kollege Schwarzenberger, das ist die Intention Ihrer Forstgesetz-Novelle, Abholzen dort, wo auch Spekulationsgewinne zu erzielen sind. (Abg. Mag. Schweitzer: Bei 1 000 m2!?) Das ist einer der zentralen Kritikpunkte, meine Damen und Herren! Sie haben mir weder im Ausschuss noch hier klar sagen können, womit Sie diesen Spekulationsüberlegungen entgegentreten wollen. Diese Gesetzesregelung ist eindeutig eine Maßnahme, die gerade in stadtnahen Gebieten ... (Abg. Mag. Schweitzer: Wie kann da ein Spekulationsgeschäft ausschauen, bei 1 000 m2?)

Das werde ich Ihnen kurz erläutern, wie die Spekulation in diesem Bereich aussehen kann, aber zuvor auch ein paar positive Anmerkungen. Ich habe das auch im Ausschuss gesagt und will das hier kurz wiederholen.

Ein positiver Aspekt ist sicherlich die Aufnahme des Topos der Nachhaltigkeit in das Forstgesetz. Das ist angestanden und wird mit dieser Novelle vollzogen. Weiters positiv anzumerken ist die Möglichkeit der Ausnahmeregelung für Naturwälder und Naturschutzgebiete, die in Zukunft das Forstgesetz bietet. Das ist insofern ganz wichtig, als sonst Maßnahmen gegen Forstschädlinge zum Beispiel auch in diesen Gebieten zu vollziehen sind. Und das kann nicht im Sinne des Naturschutzes, nicht im Sinne von Nationalparks sein. Also das kurz zu den positiven Teilen dieser Novelle.

Aber wie schon bei der Ernährungsagentur könnte dieses Projekt heute auch den Titel "Deregulierungsprojekt Nummer 2" tragen, Herr Bundesminister Molterer. Es ist ein Terminus, den er selbst im Ausschuss gebraucht hat. Für ihn ist das ein Deregulierungsprojekt. (Bundesminister Mag. Molterer nickt zustimmend.) Selbstverständlich, sagt er. Und da sehen Sie auch den politischen Unterschied: Wir glauben, in einem so sensiblen Bereich wie dem österreichischen Wald geht es nicht nur darum, immer die Eigenverantwortung hochzulizitieren, sondern es geht in diesem Zusammenhang auch darum, die Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Herr Bundesminister! Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen, dass es nicht nachvollziehbar ist, was Sie mit dieser Rodungserleichterung wirklich bewerkstelligen wollen, denn das Argument der Verwaltungsvereinfachung, das immer vorgeschoben wurde, ist angesichts der in Zukunft zu erwartenden Flut von Anträgen wirklich lächerlich. Es wird eine Flut von Anträgen geben, weil mit dieser Regelung natürlich ein reines Anmeldeverfahren in die Wege geleitet wird, und rund um Wien zum Beispiel, etwa in den Anrainergemeinden des Wienerwaldes, wo


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