Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 150

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es sogar baurechtliche Widmungspläne für Waldflächen gibt, besteht sehr wohl Interesse, Umwidmungen vorzunehmen. Das ist gar nicht aus der Luft gegriffen, Kollege Schweitzer. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schwarzenberger: Es muss eine Einzelfläche sein, und die kann in Bauland umgewidmet werden!) Das ist selbstverständlich klar, aber es ist der erste Schritt in diese Richtung.

Kollege Zweytick, womit wurde von Ihrer Seite argumentiert? Mit der Zunahme der Waldflächen. (Abg. Mag. Schweitzer: Warst du schon einmal im Gemeinderat?) Diese Rodungserleichterung wurde mit einer generellen Zunahme der Waldflächen in Österreich argumentiert. Da muss ich Ihnen schon sagen, das können Sie nicht mit dem Forstgesetz regeln, sondern das ist eine Frage von Regional- und Strukturpolitik, meine Damen und Herren. Das sind ganz andere Aspekte, die zu berücksichtigen wären. (Abg. Mag. Schweitzer: Das Problem ist, dass du nicht im Gemeinderat angefangen hast!) Herr Bundesminister! Sie wissen genau, dass Sie da auch Möglichkeiten hätten, etwas zu tun.

Wenn natürlich Grenzertragsböden, Grünlandflächen von den Bauern nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind, dann wird in der Regel versucht, diese Flächen aufzuforsten. Herr Bundesminister, das ist Realität, und das ist das Ergebnis eines verfehlten Agrarsystems, das die Grünlandwirtschaft in Europa gegenüber den intensiven Futtermais-Anbaugebieten benachteiligt. Das ist aber ein anderes Thema. Das ist bekannt, aber es sollte trotzdem darauf hingewiesen werden.

Ich ersuche Sie, auch darauf einzugehen, Herr Bundesminister: Wie können Sie mit diesem Forstgesetz wirklich verhindern, dass Grenzertragsböden aufgeforstet werden? – Damit sicherlich nicht!

Ein weiterer Kritikpunkt unserer Fraktion an diesem Gesetz ist, dass die Funktion des Waldes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die etwas Selbstverständliches ist, keine Berücksichtigung findet. Was in jedem anderen Forstgesetz in Europa implementiert wurde, fehlt in diesem Gesetz. (Bundesminister Mag. Molterer: Das stimmt überhaupt nicht!) Na selbstverständlich fehlt das! Die eigenständige Funktion des Waldes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen fehlt, und das ist ein Punkt, den man schon auch auf die Waagschale legen sollte.

Auch der Aspekt der Standortgerechtheit der Waldbewirtschaftung kommt nicht zum Tragen. Eine naturnahe Waldwirtschaft, Herr Bundesminister, erfordert nicht nur standorttaugliche Pflanzen, sondern auch eine standortgerechte Baumartenwahl. Mit dieser Maßnahme im Forstgesetz hätten Sie die Möglichkeit gehabt, den österreichischen Wald noch ökologischer zu machen und vor allem bei der Wiederaufforstung oder bei der Naturverjüngung darauf abzustellen. (Beifall bei den Grünen.)

Eine zentrale Kritik, die von vielen Seiten gekommen ist, gerade auch von der Interessenvertretung der Förster und derjenigen, die bisher in den Bundesforsten, aber auch in den Privatwäldern die Pflege vorgenommen haben, bezieht sich darauf, dass Sie ab einer bestimmten Größe die Bestellpflicht hinaufgesetzt, ja verdoppelt haben. Es ist denkbar, dass es in Zukunft so etwas wie fahrende Konsulenten gibt, die Wald beziehungsweise Waldbesitzer von einem Büro aus in Österreich betreuen, wodurch die intensive Vor-Ort-Betreuung am konkreten Standort, die jetzt die Förster, die Forstwirte unter Kenntnis der gesamten ökologischen, sozialen, aber auch wirtschaftlichen Aspekte machen, nicht mehr gewährleistet werden kann. Das ist schade und ein Schritt in die falsche Richtung.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie einen Lichtblick in Richtung Ökologisierung, was die Waldbewirtschaftung betrifft, umsetzen wollten, dann hätten Sie das Förderungswesen, die forstliche Förderung ganz konkret an waldbauliche, ökologische Maßnahmen binden können. Herr Bundesminister! Sie hätten gerade den Forststraßenbau an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung binden können (Beifall bei den Grünen), anstatt wie jetzt eine Wald- und Wiesenregelung zu beschließen, die dem Ausbau der Forststraßen Tür und Tor öffnet, aber nicht die Sicherheit gewährleistet, dass hier nachhaltig gewirtschaftet wird.


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