Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 175

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Ein Letztes vielleicht noch: Den großen Themen und den großen Problemen, die die Bevölkerung berühren – produktbezogene Abfallvermeidung zum Beispiel; ich symbolisiere das jetzt durch das Sterben der Glasflasche –, wird durch dieses Gesetz überhaupt nicht Rechnung getragen und überhaupt keine Gegenwirkung gesetzt. Hier verlässt man sich nach wie vor auf freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft, die sich in keiner Weise bewähren. Dieses Bedürfnis der Bevölkerung, Abfallvermeidung auch konkret in irgendeiner Weise zu erleben, findet sich in dieser Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz in keinem einzigen Satz. Und das ist enttäuschend!

Es wird auch in Zukunft so sein – das ist auch meine Kritik an der SPÖ –, dass diese wichtigen Verordnungen nach wie vor ohne Mitsprache des Parlaments erlassen werden und dass auch die Punkte, die von der SPÖ mit hineinverhandelt worden sind, in keinem Verhältnis zu dem stehen, was hingenommen werden musste. Es ist sogar von der Regierungsvorlage selbst noch das Niveau nach unten gedrückt worden, und zwar mit Zustimmung der SPÖ, was ich nicht nachvollziehen kann.

Nur als Beispiel: Parteistellung des Umweltanwaltes im so genannten Versuchsbetrieb, keine einklagbaren öffentlichen Interessen im Normalverfahren, stoffliche Verwertung von Abfällen weitgehend noch beim Wirtschaftsminister und keine VwGH-Beschwerde für den Umweltanwalt. – Das sind alles Verschlechterungen von der Regierungsvorlage zur jetzigen zum Beschluss vorliegenden AWG-Novelle. Zu meiner Überraschung wurde das mit Zustimmung der SPÖ verhandelt und beschlossen. Das ist keine Sternstunde der Umweltpolitik in Österreich! (Beifall bei den Grünen.)

18.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Sima. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Sternstunde! Doch eine Sternstunde!)

18.29

Abgeordnete Mag. Ulrike Sima (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch von Seiten der SPÖ-Fraktion eine differenzierte Betrachtung des Abfallwirtschaftsgesetzes, das heute beschlossen wird.

Wir haben über die einzelnen Punkte sehr lange verhandelt, und aus unserer Sicht gibt es eben einige wichtige Verbesserungen, die wir in den Verhandlungen durchsetzen konnten, weswegen wir dem Gesetz auch zustimmen werden. Aber ich möchte nicht verhehlen, dass es einige Aspekte gibt – sie sind auch von meiner Vorrednerin schon angesprochen worden –, die natürlich überhaupt nicht positiv und mit denen wir nicht einverstanden sind.

Ich möchte zunächst einmal auf die aus meiner Sicht positiven Punkte eingehen. Das ist mit Sicherheit die Parteistellung der Umweltanwaltschaft im vereinfachten Verfahren. Wie Sie wissen, war vorgesehen, dass es überhaupt keine Parteistellung, weder für Nachbarn noch für Anrainer noch für die Umweltanwaltschaft, geben hätte sollen. Umso wichtiger ist es, dass zumindest der Umweltanwalt jetzt die Möglichkeit hat, die öffentlichen Interessen zu wahren und zumindest eine Parteistellung vorhanden ist, ein Mitspracherecht in dem Verfahren gegeben ist, wenngleich es für uns natürlich sehr wichtig gewesen wäre, dass auch die Anrainer eine Parteistellung hätten, weil es doch, glaube ich, das Selbstverständlichste überhaupt ist, dass es ein Mitspracherecht derjenigen gibt, die unmittelbar von dem Bau einer Anlage betroffen sind, auch wenn es nur eine kleinere ist.

Wichtig war uns auch, dass Antragsrecht der Umweltanwaltschaft beim Feststellungsbescheid wieder hineinzureklamieren, denn das sind alles Dinge, die durch den Abänderungsantrag der Regierungsparteien aus der Regierungsvorlage herausgefallen sind. Das ist deswegen wichtig, damit es zumindest eine Stelle gibt, die auch eine Überprüfung beantragen kann, ob diese Anlage wirklich nach dem richtigen Verfahren genehmigt wird.

Ein weiterer zentraler Punkt für uns war auch der gesamte Kontrollbereich. Es ist ja bekannt, dass es mit der Deponieverordnung ab 2004 auch eine große Notwendigkeit für zusätzliche Kontrolle geben wird, und deswegen war es umso wichtiger, dass dieses Datenregister verpflichtend ab dem Jahr 2005 eingeführt wird und dass in Form einer Ausschussfeststellung


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