Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 38

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getragen haben. Ich habe immer gesagt, dass gut und sachlich begründete Vorschläge von uns sehr ernst genommen werden. So haben wir im Rahmen dieser Reform auch einige Weiterentwicklungen zum ursprünglichen Entwurf vorgenommen.

Ich stelle also fest: Die Universitäten erhalten Eigenständigkeit bei einem gesicherten Budget. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in guten Verhandlungen mit dem Finanzminister erreichen konnten, dass es kein gedeckeltes Budget gibt. Bei allen bisherigen Ausgliederungen wurde ein Deckel auf das Budget gelegt. – Die Museen arbeiten derzeit, und zwar seit vier Jahren, mit einem gedeckelten Budget.

Die Universitäten erhalten ihr Grundbudget, ein realistisches Budget, und das Budget ist dynamisch, denn die Universitäten bekommen die Gehaltserhöhungen, die erhöhten Sozialleistungen, die Kosten für die Umstellung auf ein neues Rechnungswesen und die Mieten, die sie an die BIG zahlen müssen, dazu. Es ist also ein Budget, bei dem die Zusatzkosten abgegolten werden und das Grundbudget voll erhalten bleibt. – Mein herzlicher Dank geht an das Finanzministerium, an den Finanzminister, der für uns ein guter Verhandlungspartner war. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist mir auch wichtig, festzuhalten, dass wir die Studierenden-Mitsprache neu durchdacht haben – ausgehend von einer verpflichtenden Drittelparität, den Kommissionen und Kommissiönchen, bezüglich derer die Studierenden oft selbst gesagt haben, es sei gar nicht so interessant, in diesen vielen Kommissionen zu sein.

Zum ersten Mal wurde in den leitenden Grundsätzen eines Universitätsgesetzes festgehalten – ich zitiere –:

"Mitsprache der Studierenden, insbesondere bei Studienangelegenheiten, bei der Qualitätssicherung der Lehre und der Verwendung der Studienbeiträge".

Das ist das, was die jungen Menschen auch haben wollen. Sie wollen mitreden können, wofür die Studienbeiträge verwendet werden. Sie wollen bei den Studienangelegenheiten mitreden können sowie bei den Curricula und der Qualität, die ihnen geboten wird. Es gibt die verpflichtende Evaluierung mit Veröffentlichung und mit Konsequenzen. Das muss in den Leistungsvereinbarungen, in den Satzungen festgehalten werden. Die Studierenden-Mitsprache wurde also neu überdacht.

Im Studienrecht, das ebenfalls in diesem Gesetz enthalten ist, wurde für die Studierenden auch vorgesehen, dass ihnen vier Prüfungsantritte zur Verfügung stehen und dass sie fix drei Prüfungstermine pro Semester haben. Das war den Studierenden ein großes Anliegen, und das wurde aufgenommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir haben eine neue, effiziente Verwaltung für die Universitäten konzipiert: eine Verwaltung mit einem Universitätsrat als strategisches Organ, mit einem Senat als akademisches Organ und einem Rektorat als operatives Organ. Es ist eine schlanke Verwaltung, bei der die Verantwortung und die Entscheidungsbefugnis zusammengeführt werden. Dadurch gibt es ein neues Management.

Folgendes möchte ich auch noch klarstellen: Selbstverständlich wird der Rektor – oder hoffentlich auch einmal eine Rektorin – Kompetenzen an die anderen Organisationseinheiten vergeben. Selbstverständlich wird er die Personalhoheit über die Institute, die Budgetzuständigkeit für das Institutsbudget wie bei einer Prokura weitergeben und natürlich auch die Verantwortung übertragen. Aber die Gesamtverantwortung für die Universität ist schlussendlich bei diesen drei Organen angesiedelt. Es ist mir sehr wichtig, dass es klare Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und klare Zuständigkeiten gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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