Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 115

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrages Anwendung findet, samt Anhang in 1029 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Genehmigung dieses Abkommens zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Vorschlag der Bundesregierung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung dieses Abkommens samt Anhang, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht ist, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die Annahme mit Mehrheit fest.

7. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1087 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz sowie das Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ein Bundesvergabegesetz erlassen wird (1118 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

14.33

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Zwei kurze Vorbemerkungen und einige Worte in der Sache.

Erste Vorbemerkung zur Kompetenzverteilung im Bundesstaat Österreich. – Es ist für mich immer wieder traurig, dass Akzente in Richtung Kompetenzverschiebung weit eher vom Verfassungsgerichtshof als von diesem Hause kommen. Ich bedauere es, dass die so genannte Verwaltungsreform des letzten Jahres nicht dazu genutzt wurde, eine sinnvolle Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern durchzuführen. Es gibt etliche Kompetenzen auf Landesebene, die dort wirklich nichts mehr verloren haben.

Ich verstehe nicht ganz, warum die Länder nicht in einen umfassenden Verhandlungsprozess darüber eintreten, welche Kompetenzen sie brauchen und benötigen, um ihre Aufgaben optimal erledigen zu können. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass es in Materien, über die wir schon oftmals diskutiert haben – ob es das bundeseinheitliche Tierschutzrecht ist oder ob es andere Bereiche sind –, immer nur zu Schwierigkeiten führt, wenn da keine bundeseinheitliche Regelung durchgeführt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Zweite Bemerkung zur Arbeit des Ausschusses. – Da muss ich sagen, dass auch dank der Initiative von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer in dieser Materie meiner Meinung nach sehr gut und vorbildlich gearbeitet wurde. Ich würde mir das auch in den Materien wünschen, die eher zu den politisch heißen Eisen gezählt werden. Ich denke, dass diese Vorberatungen mit allen Beteiligten vielleicht nicht in allen Fällen zu einer gemeinsamen Beschlussfassung führen, dass es


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