Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 117

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nach dem sich alle zu richten haben. Das ist für einen Auftragnehmer, der in mehreren Bundesländern tätig ist, eine wesentliche Erleichterung des Rechtszuganges. Auf der anderen Seite hat man sich darauf geeinigt, dass der Vollzug der Gesetze Ländersache bleibt, sodass dieser Kompromiss im Wesentlichen auch die Erfordernisse der Länder erfüllt.

Der zweite Punkt, von dem wir meinen, dass es sehr wichtig war, dass er Eingang in dieses Gesetz gefunden hat, das ist der Punkt der Sozialstandards. Sie sind nunmehr im Gesetz verankert, und hier wird es ganz wesentlich darauf ankommen, dass die Auftraggeber diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, dass diese Gesetzesmöglichkeit, die hiermit angeboten wird, tatsächlich ergriffen und letztendlich in der Praxis umgesetzt wird. Ohne Umsetzungspraxis wäre es schade um ein derart fortschrittliches Gesetz in diesen Sozialbereichen. Ich glaube, man sollte ein Auge darauf haben, dass diese Sozialstandards tatsächlich angewandt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Petrovic. )

Der dritte Punkt, der uns wesentlich erschienen ist, besteht darin, dass der Auftragnehmerkataster nunmehr im Gesetz verankert ist. Ich glaube, auch hier ist ein Fortschritt zu verzeichnen, und zwar derart, dass man auf die Daten der Auftragnehmer immer wieder zurückgreifen kann und letztendlich auch eine gewisse Handhabe hat, wenn sich jemand laufend und auffällig irgendwelcher Verstöße gegen das Gesetz schuldig macht, in welcher Form auch immer.

Ein kleiner Wermutstropfen liegt darin, dass sich die Wertgrenze bei den geistig-schöpferischen Leistungen erhöht hat. Weil ich aber glaube, dass wir in dieser Hinsicht einen durchaus vertretbaren Kompromiss erzielt haben, werden wir auch diesbezüglich dem Gesetz zustimmen, wobei wir jedoch Wert auf die Feststellung legen, dass wir bei diesem Abänderungsantrag deshalb nicht mitgegangen sind, weil wir an sich keine Ausnahmeregelungen in diesen Gesetzen vorsehen wollten. Aber letztendlich ist der Kompromiss machbar und vertretbar, sodass wir diesem Gesetz die Zustimmung geben können.

Ein bisschen verwundert war ich manchmal über die Argumentation von freiheitlicher Seite, die sich in ihrer Oppositionsrolle zwar immer wieder als Kontrollpartei verstanden hatte, aber jetzt die Wertgrenzen möglichst hoch hinaufschrauben wollte: bei geistig-schöpferischen Leistungen auf 200 000 €, bei Bauvorhaben gar auf 350 000 €. Dies hätte praktisch einen vollkommenen Widerspruch zur Transparenz dieses Gesetzes bedeutet, und es wäre vor allem unkontrollierbar geworden. Dazu kam es ausgerechnet vor dem Hintergrund des Geschehens während der Zeit von Ministerin Forstinger, die in ihrem Bereich fast alles freihändig vergeben hatte. Aufträge über 1,7 Millionen € wurden dort freihändig vergeben, und jetzt hat Minister Reichhold dort ein Riesenproblem, das er gar nicht verschweigt: Er zahlt das Ganze nicht! Das wäre allen erspart geblieben, hätte man nicht derartige Wertgrenzen vorgesehen. Hätte man die Transparenz auch auf diese freihändig vergebenen Aufträge angewandt, dann hätte man dieses Desaster im Bereich des Infrastrukturministeriums verhindern können! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bin ich ein bisschen verwundert darüber, dass man hier für so hohe Wertgrenzen eintritt, obwohl der eigene Minister dort "Aufräumarbeiten" vorzunehmen hat, die ihn vor sehr große Schwierigkeiten stellen. Dort gibt es zum Beispiel Coaching-Verträge in der Größenordnung von 85 000 € für eine Pressesprecherin. Das ist natürlich eine geistig-schöpferische Leistung, aber insbesondere in einem Ministerium sollte so etwas den Ausschreibungskriterien und der Transparenz unterliegen.

Ein weiterer Wermutstropfen besteht darin, dass eine sehr schwache Regelung Einzug gehalten hat hinsichtlich der nachträglichen Überprüfung der Transparenz bei Aufträgen im Wert von weniger als 130 000 € im geistig-schöpferischen Bereich.

Letztendlich muss man alles in allem sagen: Es ist ein gelungener Kompromiss. Es ist ein Kompromiss, der für den Rechtsanwender Vorteile bietet, weil das Gesetz österreichweit anwendbar ist. Es ist ein Gesetz, das modernen Standards entspricht, indem die sozialen Standards Einzug gehalten haben. Es ist ein Gesetz, das letztendlich auch anwendbar sein soll.


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