Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 203

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genland mit Eisenstadt, Oberwart und Bruck. Es sind davon also jeweils drei Finanzämter mit insgesamt 260 Mitarbeitern betroffen, und wir führen dort quasi ein Pilotprojekt des Finanzamts der Zukunft durch: Wie soll es in Zukunft aussehen?

Welche Perspektiven und Visionen wir haben, versuchen wir jetzt in diesem Pilotversuch darzustellen, und zwar mit folgenden Zielsetzungen: Wir machen die Hierarchien flacher, wir nehmen Hierarchien aus der Organisation heraus. Wir restrukturieren von der Arbeitsteiligkeit hin zu Einsatzmöglichkeiten in stärkerer Teamorientierung unserer Mitarbeiter. Wir errichten Info-Centers für Bürgerkontakte, damit der Servicegedanke gegenüber der Bevölkerung stärker im Vordergrund steht. Wir verstärken die Risikoanalyse, wir verstärken die Prüfungsvielfalt und wir geben Managementkompetenzen – wie ich bereits gesagt habe – an die Finanzämter und an die Wirtschaftsräume ab.

Wir sind dabei in einem guten Diskussionsprozess mit der Personalverwaltung und den Mitarbeitern. Es ist dies keine Reform – das kann ich Ihnen versichern –, bei der wir, vom Finanzministerium aus, von oben nach unten dekretieren würden, sondern es geschieht dies im Rahmen eines transparenten Prozesses. Das heißt, wir haben versucht, diesen Reformprozess von unten her zu gestalten, die Personalvertretung mit einzubinden, die Mitarbeiter mit einzubinden und damit zu erreichen, dass sie sich mit diesem Prozess identifizieren. Einfach so, wie man ein Unternehmen reformieren würde, so versuchen auch wir, unsere gesamte Finanzorganisation zu reformieren und damit die Mitarbeiter an dieser Entwicklung teilhaben zu lassen, sie zu überzeugen, eine Identifikation zu erreichen und damit eine Trägerschaft der Mitarbeiter in diesem Reformprojekt zu bekommen.

Wenn wir sehen, dass diese zwei Pilotprojekte aus der Sicht der Bevölkerung und aus der Sicht der Region funktionieren, dann werden wir im Jahr 2003 eine flächendeckende Umsetzung dieses Projektes in ganz Österreich durchführen.

Wir werden auf der einen Seite mit diesem unabhängigen Finanzsenat eine wesentliche Beeinflussung der Reform erreichen, und wir werden gleichzeitig auch mehrere andere Reformprojekte vorantreiben: Wir werden die elektronische Abgabenerklärung vorantreiben, wir werden die Reform der Umsatzsteuer vorantreiben, und wir werden die Zusammenführung der Prüfung der lohnabhängigen Abgaben vorantreiben. Auch werden wir – das haben wir hier schon einmal diskutiert – die Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung stärker wahrnehmen, und wir werden in diesem ganzen Konnex auch die Aufgabe einer Zollreform entsprechend wahrnehmen.

Damit darf ich abschließend kurz auf die Reform im engeren Sinn eingehen. Was bringen uns diese unabhängigen Finanzsenate?

Wir wissen, dass heute das zweitinstanzliche Rechtsmittelverfahren für das vom Bund zu vollziehende Abgabenrecht und Finanzstrafrecht von den sieben Finanzlandesdirektionen wahrgenommen wird und dass die Entscheidung jeweils in Senaten und von Einzelbeamten, die weisungsgebunden sind, getroffen wird. Wir wollen mit dieser Reform nichts anderes als einen unabhängigen Finanzsenat schaffen, eine unabhängige Verwaltungsbehörde für die gesamten zweitinstanzlichen Rechtsmittelverfahren, das heißt, einen unabhängigen Finanzsenat mit Zuständigkeit für Berufungen in Abgabensachen, für Beschwerden in Zollangelegenheiten und für Rechtsmittel in Finanzstrafverfahren.

Wir wollen eine Stärkung der Bürgerrechte zustande bringen, und wir wollen eine Angleichung der Rechtsschutzstandards an jene des unabhängigen Bundesasylsenats und der unabhängigen Verwaltungssenate der Länder erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wesentliche Kernpunkte und auch Fortschritte dieser Reform im Vergleich zum Status quo sind, dass wir keine Mischverwendung in Fach- und in Rechtsmittel-Agenden mehr haben werden, wie das heute der Fall ist. Wir haben in dieser Reform dienst- und besoldungsrechtliche Regelungen vorgesehen, die die Unabhängigkeit der Mitarbeiter gewährleisten. Wir erreichen eine verstärkte Angleichung der Rechtsschutzstandards an die für Civil Rights maßgebenden Grund


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