Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 204

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sätze des Art. 6 Abs. 1 der Menschenrechtskonvention. Wir erfüllen die Kriterien eines Gerichtes im Sinne des EG-Vertrages beziehungsweise der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wonach jede Person das Recht darauf hat, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt wird.

Wir entlasten mit dieser Reform – es ist bereits angesprochen worden – den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichtshof. Wir berücksichtigen selbstverständlich die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit. Wir errichten keine Zugangsbeschränkungen für den Bürger – zum Beispiel eine Gebührenpflicht oder Kostenersatzregelungen –, wie dies bei Gerichten der Fall ist, weil wir gesagt haben: Ein möglichst offener, freier Zugang soll für den Bürger gewährleistet sein.

Wir behalten für das Verwaltungsverfahren typische Rechtsschutzinstrumente bei. Wir schaffen in Summe eine flexible Behördenorganisation, flexible Abläufe und eine effiziente, effektive Organisation der unabhängigen Finanzsenate. Wir erreichen organisatorisch die Integration des gesamten zweitinstanzlichen Rechtsmittelwesens von Finanz- und Zollverwaltung.

Ich möchte nun noch auf einen Punkt eingehen, nämlich den Artikel VII Z 1, den Sie erwähnt haben, und die getrennte Abstimmung, die Sie angesprochen haben. Ich sage Ihnen ganz offen, dass auf Ihrer Seite offensichtlich ein gewisser Irrtum in der Interpretation dieses Artikels VII Z 1 gegeben sein muss, denn dieser gibt dem Finanzminister nicht die Ermächtigung, organisatorisch in Österreich tun und lassen zu können, was er will, sondern er betrifft in ganz Österreich genau ein Finanzamt, und zwar das Finanzamt für Gebühren in Wien. Für kein anderes Finanzamt ist dieser Artikel VII Z 1 anzuwenden!

Es geht uns hier in Absprache mit der Wiener Organisation – mit Präsident Frey von der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland – darum, die Bewertungsstellen, die heute in Wien auf mehrere Finanzämter aufgeteilt sind und in Summe die Bewertung nicht effizient vornehmen können, weil es diese Zersplitterung gibt, in einem Finanzamt zusammenzuführen. Dieses Finanzamt ist das Finanzamt für Gebühren. Alles andere ist davon nicht betroffen.

Ich habe das nur aufklären wollen, damit Sie nicht den Eindruck haben, das sei eine Ermächtigung für den Finanzminister, auf deren Grundlage er tun und lassen kann, was er will. Das ist nicht der Fall, sondern dies gilt für ein Finanzamt, das Finanzamt für Gebühren, und es dient einer effizienten Zusammenführung der Bewertungsstellen, ausschließlich Wien betreffend. Nichts anderes ist die Intention dieses Paragraphen.

Meine Damen und Herren! In Summe ist dies aus meiner Sicht eine wirklich gelungene Reform. Wir haben einen lange bestehenden Handlungsbedarf aufgegriffen. Ich möchte allen Fraktionen dafür danken, dass es möglich ist, bei einer Reform, die nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, die aber doch unmittelbare und praktische Auswirkungen auf die Bevölkerung, auf jeden einzelnen Bürger in unserem Land hat, so wie im Fall der Finanzmarktaufsicht auch bei diesem unabhängigen Finanzsenat einen Konsens zu erzielen.

Was nun die Flexibilisierungsklausel betrifft, so hat Herr Abgeordneter Edlinger dieses Thema in seiner Darstellung ja geradezu zelebriert. Ich kann dazu nur sagen: Ich bedanke mich dafür, dass die Fortsetzung dieser "Flexi-Klausel" möglich wird, und ich habe auch immer gesagt – Sie haben es angesprochen –, dass ich für diese Klausel bin. Sie hat wesentliche Erfolge gebracht; Sie haben das in Prozentwerten angesprochen. Es konnte in den vier Organisationseinheiten, in denen sie bisher umgesetzt wurde, im Jahre 2001 der absolute Geldbetrag von ungefähr 1 Million € eingespart werden. Wir sollen jeden Euro und jeden Cent ehren, daher sind 1 Million € auch ein wichtiger Punkt.

Herr Abgeordneter Edlinger, Sie haben diesen Kompromiss, den wir heute erreichen, und den Meinungsbildungsprozess zelebrierend angesprochen. Sie wissen selbst am besten, wie ein solcher Meinungsbildungsprozess funktioniert, daher brauche ich das nicht aus meiner Sicht zu


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