Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 205

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ergänzen. Sie haben dabei geschmunzelt, weil Sie im Hinterkopf selbstverständlich genau gewusst haben, was da innerhalb der drei oder vier Fraktionen tatsächlich gelaufen ist. Ihre Mimik ist jetzt natürlich (Abg. Edlinger: Ganz erstaunt!) ein bisschen zurückhaltend bis erstaunt, aber ich glaube, wir alle wissen, wovon wir sprechen.

Ich freue mich, dass es diese "Flexi-Klausel" weiterhin gibt. Ich hoffe, dass der Kompromiss auch dazu angetan ist, mehr Organisationseinheiten als bisher dazu zu bewegen, die "Flexi-Klausel" zu nützen, denn es ist klar, dass sie zu Leistungsverbesserungen und zu Budgeteinsparungen führt.

Meine Damen und Herren! Daher glaube ich, wir können uns freuen. Es werden die Rechte der Bürger gestärkt. Es ist dies eine wesentliche Säule in der Reform der Finanzverwaltung. Wir kommen zu mehr Leistungsorientierung und zu mehr Flexibilität sowie zu Einsparungen für den Steuerzahler. Ich hoffe, dass die angesprochene Stärkung des Finanzministers nicht nur, so wie bisher, von den Regierungsfraktionen, sondern nach der Premiere nunmehr und in Folgefällen auch von der Opposition wahrgenommen werden wird. Ich freue mich auf alle Fälle darauf. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

20.43

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, die Hintergründe sind ausgeleuchtet worden. Wie diese Entscheidungsabläufe tatsächlich vor sich gegangen oder nachvollziehbar sind, wissen wir auch.

Tatsache ist, dass es ein guter Kompromiss ist. Ich habe in meinem letzten Redebeitrag bereits ausgeführt, dass ich davon ausgehe, dass wir uns diesbezüglich noch finden werden. Ich bin sehr froh darüber, dass dieser unabhängige Finanzsenat geschaffen wird, weil er tatsächlich eine Angleichung des Rechtsschutzes mit sich bringt und weil damit die Unabhängigkeit in diesem Zusammenhang ein wichtiger Bestandteil der künftigen Rechtsordnung sein wird. Daher können wir, glaube ich, alle froh darüber sein, dass diese Vorgangsweise gewählt wurde.

Was die Flexibilisierungsklausel betrifft, so gehe ich davon aus, dass es in Zukunft viele Ressorts geben wird, die sie nützen werden. Ich gehe auch davon aus, dass dies tatsächlich als eine Alternative zu Ausgliederungen verwendet werden wird, was ich für sehr wichtig halte.

Es ist dabei wirklich ein Vorteil für den Bürger herausgekommen. Er sieht sich in einer neuen, besseren Situation, da nun der geringe Einfluss, möchte ich sagen, der über die Personalhoheit doch bestanden hat, durch die Unabhängigkeit wegfällt. Das scheint mir besonders wichtig zu sein. Da die Berufungsverfahren grundsätzlich öffentlich sind, kann man auch davon ausgehen, dass eine entsprechende Rechtsprechung stattfinden wird.

Es gibt nun zwei Behörden zum Vorteil der Bürger, und ich glaube, das Allerwichtigste daran ist – der Herr Bundesfinanzminister hat es bereits ausgeführt –, dass keine Zugangsbeschränkungen bestehen und daher auch keine Gebühren anfallen, selbst dann nicht, wenn ein ablehnender Bescheid erfolgt. Ich glaube, das ist tatsächlich ein guter Schritt.

Auf eine Feststellung des Bundesministers für Finanzen möchte ich noch eingehen, nämlich auf die Tatsache, dass die Finanzämter tatsächlich Servicestationen sind und es auch in Zukunft bleiben sollen. Wenn Reformen angekündigt werden, dann ist damit immer die Angst verbunden, dass diese auch in die Richtung von Schließungen gehen können. Solche Ängste sind natürlich auch hier gegeben, wenngleich die Situation vom Bundesminister für Finanzen jetzt anders dargestellt wurde beziehungsweise so dargestellt wurde, dass die Bedenken ausgeräumt werden können. Ich glaube allerdings auch, dass es notwendig ist, entsprechende Effizienzerhöhungen durch Zusammenfassung, durch Nutzung von Qualifikationen, die in einer Behörde vorhanden sind, auch tatsächlich zu lukrieren.


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