Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 211

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Von Seiten der ÖVP wird der Vermögenszuwachs und die finanzielle Abdeckung der Wahlkämpfe in den Jahren 1994 und 1995 durch den Verkauf der damaligen Parteizentrale – dem Palais Todesco – argumentiert. Es handle sich dabei um eine Summe von 89 Millionen ATS, bezahlt durch die Bundesländer Versicherung, so Medienberichte.

Hiezu ist festzuhalten, dass es sich zunächst nicht um einen Verkauf des Palais Todesco handelt, sondern lediglich um die Abtretung von Mietrechten. Diese Zahlungen fanden im Jahr 1993 statt. Diesbezüglich weist der Rechenschaftsbericht der ÖVP einen Zahlungseingang, d.h. einen Ertrag aus sonstigem Vermögen, in Höhe von 47,5 Millionen ATS aus. Gleichzeitig wurden im Jahre 1993 Kredite in Höhe von 63 Millionen ATS zurückgezahlt. Daher ergibt sich zweifelsfrei, dass alle Einnahmen aus diesem Geschäft in diesem Jahr aktiv und passiv (zum Abbau von Krediten) verbucht wurden und damit auch keine Rücklagen für die folgenden Wahlkämpfe gebildet wurden.

Nach einer Schätzung des Politikwissenschafters Dr. Hubert Sickinger im Handbuch "Politikfinanzierungen in Österreich", erschienen im Druck- und Verlagshaus Thaur GmbH, werden die ÖVP-Wahlkampfkosten für das Jahr 1994 mit 100 Millionen ATS und für das Jahr 1995 mit 80 Millionen ATS beziffert (dabei handelt es sich um vorsichtige Schätzungen; externe Schätzungen gehen zum Beispiel für das Jahr 1994 von 150 Millionen ATS aus).

Diese Kosten entsprechen keineswegs den Angaben der Rechenschaftsberichte der Österreichischen Volkspartei für die Jahre 1994 und 1995, in diesen Zahlenwerken wird für das Jahr 1994 ein Betrag von rund 78 Millionen ATS und für das Jahr 1995 ein Betrag von bloß rund 40 Millionen ATS für Öffentlichkeitsarbeit ausgewiesen.

Gleichzeitig wurden vollkommen unüblich in den Wahlkampfjahren 1994 und 1995 keine Kredite durch die ÖVP aufgenommen, sondern im Gegenteil rund 46 Millionen ATS an Kreditkosten zurückgezahlt.

Eine Gegenüberstellung der Berechnungen Sickingers und der Angaben der ÖVP in ihren Rechenschaftsberichten ergibt in den Jahren 1994 und 1995 ein Einnahmenloch in Höhe von 62 Millionen ATS. Völlig unklar ist, wie diese 62 Millionen ATS durch die ÖVP aufgebracht wurden.

Eine Prüfung des Beschaffungswesens des Österreichischen Bundesheeres durch den Rechnungshof beschäftige sich ausschließlich mit der Vergabe und Abwicklung des Auftrages und stellte diesbezüglich Mängel in allen Bereichen der Beschaffung fest.

Mögliche Parteifinanzierungen beziehungsweise Geldflüsse außerhalb des Ankaufs dieser Radaranlagen wurden seitens des Rechnungshofes nicht überprüft.

Aus all den obigen Gründen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und ein Stopp des laufenden Abfangjäger-Ankaufes – die größte Beschaffung der Republik – geboten. Der Beschaffungsvorgang der Abfangjäger erinnert fatal an die Vorgänge bei der Thomson-Beschaffung: Intransparenz, unüberprüfbare Kompensationsangebote und völlige Unklarheit über die Kosten der Beschaffung und der laufenden Wartung.

Unter einem verlangen die unterzeichneten Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer kurzen Debatte über diesen Antrag.

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in der Debatte 5 Minuten, für den Erstredner 10 Minuten. Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.


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