Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 153

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Mit Datum vom 13. Mai 2002 schreibt Herr Ehrenstein zum Thema "Bewerbung um den Posten des Leitenden Angestellten der Pensionsversicherungsanstalt" Folgendes:

"Herzlichen Dank für den bestätigten Empfang meines Bewerbungsschreibens. Als ‚amtierender Langzeitgeneraldirektor‘ ... lehne ich jedoch eine Vorselektion ... durch die von Ihnen beauftragte Managementconsulting ab."

Herr Ehrenstein hat sich dem Verfahren, das im Konsens von allen Versicherungsvertretern so festgelegt worden ist, nicht gestellt. (Abg. Gradwohl: War das vor oder nach der Geheimabsprache? Der hat es schon gewusst!)  – Das schrieb er am 13. Mai 2002. Er hat lediglich einen Zweizeiler abgegeben, dass er sich um den Posten bewirbt. De facto ist er nicht zur Wahl zur Verfügung gestanden.

Zweiter Punkt: Nominiert wurden von den sozialdemokratischen Vertretern für vier leitende Positionen in Summe vier Persönlichkeiten: Wetscherek, Freitag, Müller, Steininger. Drei dieser Persönlichkeiten sind, wie Sie es gewünscht haben, wie es der Wunsch der Sozialdemokraten war, letztlich auch gewählt worden. Sie hätten gerne auch noch den Vierten gehabt, das verstehe ich schon. Es ist schon ganz richtig so, dass man sich auch viel wünschen kann.

Dort gab es zwei Persönlichkeiten, die zur Wahl gestanden sind. Die eine Persönlichkeit, die dort langjähriger Direktor war, hat sich nicht besonders qualifiziert. Dieser Mann erfüllt weder die Voraussetzungen, die Sie vom Kollegen Gaugg verlangen, noch kann er sonst irgendetwas aufweisen.

Er hat nur eine "eklatante Arbeitsleistung" in den letzten Jahren an den Tag gelegt: Unter anderem war er für das Forstgut Aflenz verantwortlich. Sie wissen: Entlassung des Forstdirektors wegen Malversationen über Jahre hindurch. Zuständiger Leitender Angestellter war der Herr Generaldirektor Freitag, und ein außenstehendes Gutachten von der Firma KPMG hat zutage gefördert, wie er seine Funktion wahrgenommen hat. Es steht in diesem Gutachten Folgendes – ich zitiere es wörtlich, damit Sie es auch wissen:

Durch das offensichtliche Fehlen von materiellen Prüfungshandlungen durch den Verantwortlichen ist in diesem Bereich für den Prüfungszeitraum eine wesentliche Kontrolllücke festzustellen. Bei der Wahrnehmung der Kontroll- und Aufsichtspflichten besteht eine Schwachstelle in der Dokumentation. Somit ist einerseits die Wahrnehmung der Kontroll- und Aufsichtspflichten aus heutiger Sicht nicht mehr lückenlos nachvollziehbar, andererseits sind qualitative Mängel in der Durchführung der Kontrollaufgaben durch das Rechnungswesen indiziert. Zuständigkeitsbereich: Freitag.

Und Sie verlangen von mir, dass ich einen derartigen Versager wähle?! Das verlangen Sie von mir allen Ernstes?! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Petrovic: Sie haben das Gesetz gebrochen! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es gibt einen Kollektivvertrag, an den sollten wir uns alle halten, meine ich doch. Ausverhandelt hat diesen Kollektivvertrag der Obmann Katzian, Zentralsekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, gemeinsam mit Herrn Sallmutter. In § 1 Abs. 8 steht eindeutig:

"... mit dem leitenden Angestellten" und "dessen ständigen Stellvertretern ... können von den Vorschriften dieser Dienstordnung abweichende Vereinbarungen abgeschlossen werden, wenn sie für den Angestellten nicht ungünstiger sind als diese Dienstordnung."

Dieses Recht steht jedem Arbeitnehmer zu, auch dem zukünftigen Bewerber! (Abg. Dr. Petrovic: Glauben Sie, dass das einen Gesetzesbruch rechtfertigt?)

Zur Wahl sind zwei Personen gestanden; einer, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, die Sie bei Herrn Gaugg reklamieren, einer, der schon einen Sondervertrag mit einer Bezahlung in astronomischer Höhe hat, und einer, der nachgewiesen hat, dass er über die erforderlichen Qualifikationen nicht verfügt, weil Schaden durch ihn entstanden ist. (Abg. Dr. Petrovic: Glauben Sie, dass das einen Gesetzesbruch rechtfertigt?) Da war es natürlich selbstverständlich,


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