Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 277

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

23.58

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es hat uns überrascht, dass der Konsumentenschutz, nachdem er jahrelang als "Wanderpokal" von Ministerium zu Ministerium und auch in Staatssekretariate gewandert war, nun im Justizministerium gelandet ist. (Abg. Mag. Mainoni: Das ist erfreulich!) Es bestünde jetzt die Hoffnung, dass bei einzelnen juridisch-legistischen Materien doch der Schutzaspekt zugunsten der KonsumentInnen mehr in den Vordergrund treten könnte.

Diese Hoffnung erfüllt die vorliegende Gesetzesregelung jedoch nicht. Eine EU-Regelung muss umgesetzt werden, aber wie wir schon gehört haben, wird das Problem für die KonsumentInnen schwieriger. Sie müssen jetzt aktiv werden, sie müssen jetzt Einspruch erheben. Und wie wir auch gehört haben, machen das derzeit die wenigsten, und in Zukunft werden es sicherlich auch nicht mehr machen. Deswegen werden wir dieser Vorlage auch nicht zustimmen.

Es gibt aber auch noch drei andere Gründe: Da es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handelt, könnte man etwas weiter ausholen und noch Anrechnungsregeln berücksichtigen, Zinseszinsregeln verbessern, Zinsen insgesamt für KonsumentInnen günstiger machen und auch Reformen bei den Ratenzahlungen ansetzen.

Noch ganz kurz zu diesen Anrechnungsregeln: Bei Zahlungsverzug sollten Zahlungen eigentlich zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf das Kapital und zuletzt auf die Zinsen angerechnet werden. Das wäre unser Vorschlag. Was die Zinseszinsen im Verbrauchergeschäft betrifft, könnte die Berechnung von Zinseszinsen überhaupt verboten werden. Der Entwurf sieht dagegen vor, dass Zinseszinsen ausdrücklich vereinbart werden müssen, andernfalls sie in der Gerichtsanhängigkeit gefordert werden können.

Zu den Zinsen: Die Gesamtzinsen sind im Verbrauchergeschäft auf die Höhe des Kapitals zu beschränken – das wäre unsere Ansicht –, und zwar unabhängig davon, ob sie gerichtlich geltend gemacht werden oder nicht.

Zum Schluss noch: Auch was die Ratenzahlungen anlangt, ist festzustellen, dass in der Praxis immer noch Fälle vorkommen, bei denen KonsumentInnen Ratenvereinbarungen aufgezwungen werden, nach denen sie zwar relativ niedrige Raten bezahlen, aber insgesamt praktisch in eine Schuldenspirale geraten, die sehr ungünstig ist.

Deswegen werden wir diesem Entwurf nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

0.01

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte hier doch Missverständnisse des Herrn Abgeordneten Mag. Maier und der Frau Abgeordneten Dr. Moser aufklären.

Frau Abgeordnete Dr. Moser! Sie haben gesagt, der vom Zahlungsbefehl Betroffene, also der Beklagte, müsse jetzt aktiv werden. – Er musste immer aktiv werden! Früher musste er einen Rekurs einbringen, und war damit auf die Aktenlage verwiesen. Jetzt kann er einen Teileinspruch gegen den Zahlungsbefehl einbringen, und kann erzwingen, dass über die zu hohen Kosten verhandelt wird, was ein Vorteil ist. Also zusammenfassend: Er musste in jedem Fall aktiv werden. Jetzt hat er mehr Rechte, und er kann diese auch präzisieren.

Was Herr Abgeordneter Mag. Maier gesagt hat, dass eine Prüfung durch das Gericht nach § 1333 ABGB früher möglich war und jetzt nicht mehr möglich ist, ist nicht richtig, weil jetzt


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