Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 215

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dem Bundessozialämterreformgesetz eine gute Reform stattfindet. Im Übrigen werde ich es mir ersparen, hier ins Detail zu gehen, weil meine Kollegin Gatterer von der ÖVP sehr ausführlich dargelegt hat – und ich derselben Meinung bin wie sie –, dass diese Verbesserungen für die Behinderten in Ordnung gehen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich bringe aber einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek und Gatterer ein. Er wurde im Plenum verteilt und betrifft das Bundessozialämterreformgesetz. Er beinhaltet technische Änderungen. Sie haben sicherlich die Gelegenheit gehabt, diesen Antrag durchzulesen, und werden dem hoffentlich zustimmen.

Ich komme kurz zum EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz. Damit werden EU-Richtlinien umgesetzt. Wie Kollegin Silhavy bereits erwähnt hat, hätte das laut EU schon seit 1. Jänner gelten sollen. Wir sind etwas später dran, in der Steiermark ist es bei der Firma AT&S schon etwas früher dazu gekommen. Diese gehört dem ehemaligen sozialdemokratischen Finanzminister Androsch. Als er die AT&S übernommen hat, hat er es zur Bedingung der Betriebsübernahme gemacht, dass das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufgehoben wird – und das kommt von einem Sozialdemokraten! Dort, bei AT&S, hätten Sie eigentlich intervenieren können, bei den Betriebsräten, die das umgesetzt haben. (Abg. Sophie Bauer: Sie beschließen ja Schlechterstellungen für die Frauen!)

Schauen Sie, das hätten Sie genauso machen müssen! Wir sind ja einer Meinung, dass die Nachtarbeit nicht gesund ist. Diese ist nicht gesund ... (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Ich habe jetzt nicht die Zeit, weiß ich wie lange darüber zu reden. Wir wissen, dass das nicht gesund ist. (Abg. Silhavy: ... nicht die Zeit, weil Sie nicht argumentieren können!)

Das Nachtarbeitsverbot für Frauen ist aufgehoben worden. Die Nachtarbeitsregelung gilt von 22 bis 5 Uhr früh. EU-weit gilt sie von 24 bis 5 Uhr, sodass wir hier eine Besserstellung haben.

Was zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen betrifft, werden Sie, Herr Präsident Verzetnitsch, als Sozialpartner sicherlich gefordert sein. Ich appelliere auch an Sie, in den Sozialpartnereinigungen zusätzliche Maßnahmen für die Mitarbeiter umzusetzen, was die Zeitguthaben für die Nachtarbeit und eine Anrechnung für die Pensionen betrifft. Ich nehme an, dass für jede Stunde mindestens 1,2 Stunden in der Pension berechnet werden müssen. Diese Zeitguthaben müssten Sie dort einrechnen. Ein Zeitguthaben von 6 Minuten pro Stunde bedeutet 10 Prozent an Lohnerhöhung. Das ist im Prinzip eine Gleichstellung zu der Regelung, wie sie die Exekutive hat, und das wünsche ich mir für alle Arbeitnehmer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dolinschek in seinen Grundzügen dargestellt hat, ist ordnungsgemäß unterfertigt, wurde vervielfältigt und steht mit zur Diskussion.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Gatterer und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1201 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1142 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundessozialamtsgesetz und ein Bundesberufungskommissionsgesetz erlassen sowie das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Bundespflegegeldgesetz geändert werden (Bundessozialämterreformgesetz – BSRG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:


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